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  1. Suchergebnisse:
  1. Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 27.3.2024 I Nr. 109. Fußnote.

  2. Eingangsformel. Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften. § 1 Geltungsbereich. § 2 Kind, Jugendlicher. § 3 Arbeitgeber.

  3. Kinder und Jugendliche in der Arbeitswelt müssen besonders geschützt werden. Spezielle Regelungen zum Schutz junger Menschen bei der Arbeit enthalten das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung.

    • Jugendarbeitsschutzgesetz: Geltungsbereich
    • Das Jugendarbeitsschutzgesetz Regelt Die Bezahlte Beschäftigung
    • Arbeitszeiten Nach Dem Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Urlaub Nach Dem Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Keine gefährlichen Arbeiten
    • Jugendarbeitsschutzgesetz und Berufsschule
    • Verstöße gegen Das Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Weiterführende Literatur Zum Thema

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt in Deutschland für Ausbildung und bezahlte Beschäftigung. Es schützt alle Personen, die noch nicht 18 Jahre alt. Für Auszubildende, die bereits über 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr. Wenn ein Arbeitgeber Jugendliche beschäftigt, muss er in seinem Unternehmen eine gedruckte Version d...

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für so gut wie jede Arbeit, die bezahlt wird. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine Ausbildung handelt oder um einen Neben- bzw. Gelegenheitsjob. Aber auch Praktikasind hiervon umfasst. Es gibt jedoch bestimmte Arbeiten, die nicht unter dieses Gesetz fallen. Bei geringfügigen Hilfeleistungen, z. B. im Haus...

    Als tägliche Arbeitszeit gilt die Zeit vom Beginn der Beschäftigung bis ihrem Ende. Ruhepausen zählen nicht zur Arbeit. Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit muss immer der Zeitraum von Montag bis Sonntagin Betracht gezogen werden. Gerechnet wird hier vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschäftigung. Während das Jacke ausziehen und Ka...

    Jugendliche haben einen Anspruch auf Jahresurlaub, der nach dem Alter gestaffelt ist. Bei der Berechnung des Urlaubs geht das Jugendarbeitsschutzgesetz von einer 6-Tage-Arbeitswocheaus. Der Samstag zählt als Werktag mit. 1. 15-Jährige haben demnach einen Anspruch auf 30freie Werktage. 2. 16-Jährigen steht ein Urlaub von 27Werktagen zu. 3. 17-Jährig...

    Bestimmte Arbeiten bringen hohe Gefahren und Unfallrisiken mit sich. In diesen im Jugendarbeitsschutzgesetz definierten Bereichen dürfen Jugendliche nicht arbeiten.§ 22 JArbSchG benennt folgende Fälle: 1. Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit übersteigen 2. mit besonderen Unfallgefahrenverbundene Arbeiten 3. Aufgaben, bei denen Jugendliche außergewö...

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt den Unterricht in besonderer Form. Berufsschul­pflichtige Jugendliche müssen vom Arbeitgeber für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden. Dem Berufsschüler darf dadurch kein Entgeltausfallentstehen. Viele Auszubildende fragen sich, ob sie nach dem Unterricht noch arbeiten müssen. In folgenden Fällen müs...

    Verschiedene Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dies ist z. B. die Aufgabe des Gewerbeaufsichtsamts und des Amtes für Arbeitsschutz. Im Bergbau obliegt diese Aufgabe dem Bergamt. Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz werden nach § 58 JArbSchG als Ordnungswidrigkeiten oder in besonders schwerwiegenden...

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  4. Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht(1) §.

  5. Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Januar 2022 Auszug aus dem Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), letzte Änderung vom 9. April 2021; § 1 Begriffsbestimmungen (Auszug) (1) Im Sinne dieses Gesetzes 1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, 2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,

  6. Die IHK-Information enthält die für Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse wichtigsten Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (Bundesgesetzblatt I S. 965), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. März 2016 (BGBl. I S. 369) geändert worden ist.