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  1. 1. Okt. 2023 · Merkblatt: Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen des Landes NRW (PDF, 430 KB)

    • Der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) wird Digital.
    • Wie Erhalte Ich Den Ubs?
    • Welche Fristen Sind zu beachten?
    • Wie wird Der UBS Abgerechnet?

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor. Diese sollen verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, we...

    Jugendliche können den UBS ganz einfach und schnell alleine oder gemeinsam mit ihren Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten ausfüllen. Anleitungen und Erklärvideos dazu finden Sie unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de. Sollte es trotzdem noch individuelle Fragen zum Ablauf oder Schwierigkeiten bei der Beantragung geben, unterstützt u...

    Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein. Vor dem Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres muss eine Nachuntersuchung durchgeführt werden, sofern die/der Jugendliche dann noch nicht volljährig ist.

    Die Kosten der Untersuchung werden durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen. Informationen zu dem Verfahren, zur Durchführung und Abrechnung von Untersuchungen, sowohl von vertragsärztlichen als auch privatärztlichen Leistungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz können auf der entsprechenden Seite der zwei Kassenärztlichen Vereinigungen NRW abge...

  2. Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – vom Personensorgeberechtigten auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;* dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –. Name, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen.

  3. Ab dem 1. Oktober 2023 übernehmen die Kassenärztlichen Vereinigungen im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) die Abrechnung und Vergütung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§§ 32 ff JArbSchG) und haben hierfür eine vertragliche Regelung getroffen.

  4. Arbeitgeber dürfen Jugendliche nur beschäftigten, wenn ihnen eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung nach § 32 Absatz 1 JArbSchG vorliegt. Hinweis: Bei der Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses bei Auszubildenden unter 18 Jahren muss der IHK eine Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vorgelegt werden.

  5. Wer als Jugendliche oder Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein. Seit dem 01.10.2023 geht das in Nordrhein-Westfalen ganz einfach digital. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  6. Für die ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten nach § 39 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Arzt bei einer Erstuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 in weißer Farbe, bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der Anlage 3a in roter Farbe zu verwenden.