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  1. Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden. Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region.

  2. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Die Formulare werden vom Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz erstellt und können seit April 2022 nicht mehr über den Paul Albrechts Verlag bezogen werden, da keine Druckversionen mehr erstellt werden.

  3. UBS ganz einfach online beantragen. Diese Anwendung erlaubt die einfache und schnelle Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen (UBS). Ab 16 kannst du den Schein selbst beantragen. Wenn du jünger bist, können deine Erziehungsberechtigten das für dich übernehmen.

  4. Zur Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) erforderlich. Für eine weitere Untersuchung ist der Nachweis über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis des Ausbildungsbetriebes vorzulegen.

  5. Wer als Jugendliche oder Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein. Seit dem 01.10.2023 geht das in Nordrhein-Westfalen ganz einfach digital.

  6. Wenn Sie für die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigen, müssen Sie diesen beantragen.

  7. Jugendliche, d.h. 15 bis 17 Jährige, müssen sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§33JArbSchG) vor dem Eintritt in das Berufsleben und spätestens ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung (§ 33JArbSchG) ärztlich untersuchen lassen.