Wir klären auf, ob Sie Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen haben! Infos zu den Pflegegraden im Überblick. Jetzt informieren und Pflegegrad ermitteln!
- Pflegegeld
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Pflegegeld bei der Pflegekasse.
- Pflegesachleistungen?
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Anspruch auf Pflegehilfsmittel!
- Infos zu Pflegestufe 3?
Voraussetzungen & Ihr Anspruch auf
Pflegesachleistungen & Pflegegeld!
- Pflegestufe Widerspruch
Pflegestufe abgelehnt? Was Sie
jetzt beim Widerspruch beachten ...
- Pflegegeld
Ihre Liebsten wollen weiterhin selbstbestimmt zuhause leben? Wir machen es möglich! Wir besprechen erste Details am Telefon & vereinbaren Ihren persönlichen Vor-Ort Termin.
- Kosten und Finanzierung
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- Betreuungsangebot
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- Service & Kosten
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der Promedica Alltagsbetreuung!
- Kosten und Finanzierung
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Kostenlos zu beziehen über das Broschürenservice des Sozial ministeriums unter der Telefon-nummer +43 1 711 00-86 25 25 sowie unter www.sozialministerium.at/broschuerenservice. Inhalt. 1 Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen der Familienhospizkarenz und -teilzeit. 1.1 Allgemeines. 1.3 Begleitung schwersterkrankter Kinder.
- Pflegekarenz/Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz ...
Sie können auch keine Pflegekarenz für dieselbe Person...
- Das Pflegekarenzgeld - Sozialministerium
Allgemeines. pflegende und betreuende Angehörige im Falle...
- Pflegekarenz/Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz ...
Sie können auch keine Pflegekarenz für dieselbe Person vereinbaren, wenn Sie schon in Pflegeteilzeit sind. Pflegekarenz gibt es auch für Saisonarbeitskräfte, wenn das befristete Arbeitsverhältnis schon 2 Monate gedauert hat.
Allgemeines. pflegende und betreuende Angehörige im Falle einer Pflegekarenz, Familienhospizkarenz sowie bei der Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.
Wenn plötzlicher Pflegebedarf von nahen Angehörigen auftritt, dann kann mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden.
Kostenlos zu beziehen über das Broschürenservice des Sozialministeriums unter der Telefon-nummer +43 1 711 00-86 25 25 sowie unter www.sozialministerium.at/broschuerenservice. www.sozialministerium.at/broschuerenservice (https://www.sozialministerium.at/broschuerenservice)
Ein solcher Hausbesuch kann auf Wunsch kostenlos telefonisch unter 050 808 2087 angefordert werden. Weitere Informationen finden Sie im Folder "Unterstützungen für pflegende Angehörige", der im Broschürenservice zum Download bereit steht.
Pflegekarenz. Wenn sich Angehörige plötzlich nicht mehr alleine versorgen können, stellen sich oft viele Fragen: Wer kann sich wann kümmern? Was ist auf Dauer für alle Beteiligten die beste Lösung?
Deine Hilfe beim Pflegen: Infos, Tipps & Unterstützung für Angehörige hier. Jetzt 5 Fragen beantworten und erhalte Tipps, Vorlagen, Muster & Informationen zur Pflege