Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Quarantäne-Entschädigung - Online-Antrag. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen. Um Problemen bei der Erfassung des Antrags vorzubeugen, empfehlen wir.

  2. Quarantäne-Entschädigung - Online-Antrag Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen. Um Problemen bei der Erfassung des Antrags vorzubeugen, empfehlen wir

  3. Quarantäne-Entschädigung - Online-Antrag. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen. Um Problemen bei der Erfassung des Antrags vorzubeugen, empfehlen wir.

  4. Für einen Arbeitnehmer, der einem Tätigkeitsverbot unterliegt, kann der Arbeitgeber (bzw. bei Selbstständigen dieser selbst) eine Erstattung des Verdienstausfalls bei der jeweils zuständigen Regierung beantragen.

  5. Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots entstanden sind. Arbeitnehmer*innen erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen als Lohnersatzleistung von ihren Arbeitgebern.

  6. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 und Abs. 1a IfSG ist online zu stellen. Über folgenden Link gelangen Sie zur Antragstellung: https://verdienstausfall-corona.bayern/prweb/PRAuth/GuestMoL.

  7. In Bayern ist für die Bearbeitung entsprechender Anträge das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig. Das ZBFS prüft den Fall und beurteilt, ob ein Impfschaden vorliegt und damit Anspruch auf Leistungen besteht.