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  1. Arbeitgeber und Selbstständige können eine Erstattung von Verdienstausfällen beantragen. Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots entstanden sind.

  2. Entschädigungen bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot. Nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Arbeitnehmer*innen und Selbstständige eine Entschädigung, wenn Sie einen Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes hatten.

  3. Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeit-nehmer und Selbständige. Fragen und Antworten zu den Entschädigungsansprüchen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

    • Der Infektionsverdacht genügt
    • Anspruch auf Entschädigung für Den Verdienstausfall
    • Volle Entschädigung gibt Es Nur für Sechs Wochen
    • Vorschuss auf Antrag
    • Ersatz Der Betriebsausgaben
    • Was Tun bei Existenzgefährdung?
    • Kann Man vorsorglich schließen?
    • Der Antrag auf Entschädigung bei Quarantäne
    • Erkrankung während Der Quarantäne?
    • Zum Weiterlesen

    Für solche Maßnahmen genügt es, dass der Verdacht einer Infektion besteht und möglicherweise Viren ausgeschieden werden. Die Krankheit selbst muss nicht ausgebrochen sein. Im Fall von Corona dauern die Quarantänemaßnahmen in der Regel mindestens 14 Tage. Für Selbstständige, Freelancer und kleinere Unternehmen kann der damit verbundene Umsatzverlust...

    Die gute Nachricht: Für den Verdienstausfall durch die Quarantäne und durch Tätigkeitsverbote können Selbstständige eine Entschädigung einfordern. Das Infektionsschutzgesetz gibt vor, wie dieser Verdienstausfall zu berechnen ist (§ 56 Abs. 3 Satz 1 und 3 IfSG). Bei Selbstständigen entscheidet der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit gemäß Einkommen...

    Laut Gesetz wird der Verdienstausfall nur für die ersten sechs Wochen voll entschädigt. Dauert die Quarantäne länger, sinkt der Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldanspruchs. Grundsätzlich sind das 70 Prozent des täglichen Arbeitseinkommens.

    Eine Quarantäne sollte zwar dank des Entschädigungsanspruchs auch für Selbstständige einigermaßen zu kompensieren sein. Allerdings kann es vor allem bei einer längeren Quarantäne bis zur Auszahlung ziemlich eng werden. Deshalb kann bereits vor Ende der Quarantänemaßnahme ein Vorschuss „in der voraussichtlichen Höhe der Entschädigung“ beantragt werd...

    Die Entschädigung des entgangenen Gewinns ist eine Sache. Selbstständige haben daneben mit dem Problem zu kämpfen, dass trotz der Betriebsunterbrechung Betriebskosten wie die Gewerbemiete oder Personalkosten weiterlaufen. Auch dafür ist vorgesorgt: Selbstständige können von der Behörde Ersatz der während der Maßnahme weiterlaufenden, nicht gedeckte...

    Wenn sich während der Quarantäne oder des Tätigkeitsverbots eine „Existenzgefährdung“ ergibt, etwa durch hohe Schulden und eine Pfändung, können die Behörden die dadurch entstandenen „Mehraufwendungen“ ebenfalls ersetzen. Diese Härtefallklausel ist jedoch nur eine Kann-Bestimmung.

    Entschädigungen gibt es nur im Fall einer behördlich angeordneten Quarantänemaßnahme oder eines Tätigkeitsverbots. Wer aus Sorge um Ansteckung von sich aus sein Unternehmen vorübergehend schließt, hat keinen Entschädigungsanspruch.

    An welche Behörde der Antrag auf Entschädigung gestellt werden muss, hängt vom Bundesland ab. Selbstständige müssen als Nachweis den letzten Steuerbescheid einreichen. Für Gründer werden andere taugliche Unterlagen eingefordert. Für Ersatz der Betriebskosten müssen ebenfalls Nachweise und Zahlungsbelege eingereicht werden. Die Frist für den Antrag ...

    Der Entschädigungsanspruch gilt nicht, wenn man schon zu Beginn der Quarantäne arbeitsunfähig erkrankt ist. Dann hätte man ja ohnehin keinen Verdienst erzielt. Bricht Covid-19 dagegen erst während der Quarantäne aus, hat man weiterhin Anspruch auf Entschädigung, weil der Quarantänegrund weiter besteht. Damit hat man – auch als Selbstständiger, unab...

    Quarantäne, Tätigkeitsverbot und andere Maßnahmen sind in den § 28 bis 32 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Die Entschädigungsansprüche basieren auf § 56. Die Berechnungsvorschrift zum Verdien...
    Für die Berechnung des Arbeitseinkommens und damit des Verdienstausfalls gelten die gleichen Grundsätze wie bei der freiwilligen gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung. Diese Regelung steht...
    Informationen zur Erstattung auf Basis von § 56 IfSG gibt es unter anderem von den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, Beispiele für Anträge vom Saarland und Rheinland-Pfalz.
    Allgemeine Rechtsinformationen zur Quarantäne hält debereit.
  4. Auch für Selbstständige sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) grundsätzlich eine Entschädigung vor: Wenn Selbstständige wegen einer Corona-Infektion oder eines Verdachtes einer Infektion bzw. einer Quarantäne oder einer behördlichen Betriebsschließung nicht arbeiten dürfen, haben auch sie grundsätzlich im Falle eines ...

  5. 6. März 2020 · Sinkt das Einkommen durch Quarantäne, bekommen Selbstständige eine Entschädigung. So sieht es das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor. Das Besondere daran: Wenn Sie dann tatsächlich am Coronavirus erkranken, haben Sie nach dem IfSG auch noch Anspruch auf Krankengeld (weil Sie ja weiter unter Quarantäne bleiben müssen.)

  6. 4. März 2020 · Bei einer Quarantäne für Selbstständige und Freiberufler erhalten diese nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten Geld für ihren Verdienstausfall. Diese Entschädigung wird nach den letzten Jahreseinnahmen berechnet, so wie sie beim Finanzamt gemeldet wurden.