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  1. 28. Mai 2021 · Die gute Nachricht: Für den Verdienstausfall durch die Quarantäne und durch Tätigkeitsverbote können Selbstständige eine Entschädigung einfordern. Das Infektionsschutzgesetz gibt vor, wie dieser Verdienstausfall zu berechnen ist (§ 56 Abs. 3 Satz 1 und 3 IfSG).

  2. Auch für Selbstständige sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) grundsätzlich eine Entschädigung vor: Wenn Selbstständige wegen einer Corona-Infektion oder eines Verdachtes einer Infektion bzw. einer Quarantäne oder einer behördlichen Betriebsschließung nicht arbeiten dürfen, haben auch sie grundsätzlich im Falle eines ...

  3. Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeit-nehmer und Selbständige. Fragen und Antworten zu den Entschädigungsansprüchen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

  4. Entschädigungsansprüche für den Verdienstausfall von Arbeitnehmern und Selbstständigen sind in § 56 IfSG geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie in den FAQs zu § 56 IfSG (PDF, barrierefrei, 435 KB).

  5. 5. Nov. 2020 · Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer der Quarantäne oder des Tätigkeitsverbotes geschlossen ist, können zusätzlich den Ersatz von weiterlaufenden und nicht gedeckten Betriebsausgaben nach § 56 Absatz 4 Satz 2 IfSG beantragen.

  6. 24. Apr. 2020 · Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen. Wer wegen des Coronavirus unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer...

  7. Selbstständige erhielten eine Entschädigungsleistung nach dem IfSG, wenn sie durch eine behördlich angeordnete Quarantäne einen Verdienstausfall erlitten. Diese Leistung bemaß sich nach dem Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit.