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  1. Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach dem SGB XII) Kontakt. 5009. Beschreibung. Zu den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt zählen: Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung. Krankenhilfe. Hilfe in anderen Lebenslagen. persönliche Beratung und Information.

  2. Erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen erhalten Arbeitslosengeld II (siehe Beschäftigung und Arbeitslosigkeit). Sie können aber Hilfe in besonderen und anderen Lebenslagen nach dem SGB XII erhalten. Anträge können während der Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 9.00 - 12.00 Uhr bei der: Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt.

  3. Das SGB XII sieht daher vor. Dieses Merkblatt befasst sich nur mit der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Er-werbsminderung, für die der Fachbe-reich Soziale Dienste zuständig ist. Aus-künfte zu den anderen Hilfearten kön-nen Sie dort ebenfalls erhalten.

  4. Mit dieser Kampagne wollen wir den über 50.000 Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe in Wuppertal, aber auch anderen Beratungsstellen, Anwältinnen und Anwälten bis hin zu den zuständigen Sozialgerichten einen Einblick in die Entscheidungsgrundlagen der Behörden verschaffen.

  5. Sofern eigenes Einkommen nicht vorhanden ist oder das vorhandene Einkommen nicht ausreicht, kann Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII beansprucht werden, die von der Stadt Wuppertal als örtlichem Träger der Sozialhilfe gewährt wird.

  6. In der Grundsicherung ist wie bei den anderen Hilfen im SGB XII der Unterhaltsrückgriff bei Eltern und Kindern ausgeschlossen, sofern deren Jahresbruttoeinkommen einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro nicht überschreitet. Auch auf eine Kostenerstattungspflicht durch die Erben wird verzichtet.

  7. Wofür gibt es die Grundsicherung? Was die Grundsicherung abdecken soll: Ihren notwendigen Lebensunterhalt, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge, Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und. Hilfe in Sonderfällen. Wie wird die Grundsicherung berechnet?