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    Mit Förderung PG 1 - ab 2.256,67 €/Monat - View more items
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  1. 24-Stunden-Betreuung. Personen, die zuhause gepflegt werden, können unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.

  2. 24-Stunden-Betreuung. Personen, die zuhause gepflegt werden, können unabhängig von ihrem Vermögen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.

  3. Um die Förderung der 24-Stunden-Betreuung können Sie entweder per Post oder online beim Sozialministeriumservice ansuchen. Das Antragsformular ist in verschiedenen Sprachen verfügbar. Wenn Sie den Antrag per Post einreichen wollen, finden Sie das Antragsformular unter dem folgenden Link:

    • N Der Zuschussgewährung: Neue Werte AB 1.9.2023
    • Voraussetzungen
    • Einkommensgrenzen
    • Antragstellung
    Zuschuss bei Beschäftigung unselbständiger Betreuungskräfte: maximale Förderhöhe ab 1.9.2023 € 1.600(vom 1.1.2023 - 31.8.2023: € 1.280,00; bis 2022: maximal € 1.100,00 monatlich).  Liegt nur ein Be...
    Zuschuss bei Beschäftigung selbständiger Betreuungskräfte: maximale Förderhöhe ab 1.9.2023 € 800(vom 1.1.2023  - 31.8.2023: € 640,00; bis 2022: maximal 550,00)  monatlich. Für nur eine selbstänu000...
    Es liegt ein Betreuungsverhältnis im Sinne des § 1 Abs 1 Hausbetreuungsgesetz — HBeG vor.
    Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz — BPGG
    Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung: Bei Bezieher:innen von Pflegegeld ab der Stufe 5 wird in aller Regel von der Notwendigkeit einer solchen Betreuung auszugehen sein. Bei Bezieher:innen von...
    Aufnahme der Betreuungsperson für die Dauer des Turnus in die Hausgemeinschaft der zu betreuenden Person.

    Das monatliche Netto-Gesamteinkommen der pflegebedürftigen Person darf € 2.500,00 nicht übersteigen. Was nicht zum Einkommen zählt - Beispiele: Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfen, Wohnbeihilfen. Diese Einkommensgrenze erhöht sich: 1. für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 400,00 2. für ...

    Das Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses ist der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice zu übermitteln und nach Möglichkeit vor Beginn des Betreuungsverhältnisses bzw. in zeitlicher Nähe zur Begründung desselben einzubringen. Welche Unterlagen sind dem Antrag beizulegen sind, siehe 2.2. der Richtlinien zum Download auf 24-Stunden-...

  4. Rechtskonforme Betreuung in den eigenen vier Wänden: Regelungen für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (24-Stunden-Betreuung) Die Unterstützung in der eigenen Häuslichkeit durch Betreuungspersonen, die für die Zeit ihrer Tätigkeit im Pflegehaushalt wohnen, trägt dem Wunsch der Mehrheit von pflegebedürftigen Personen Rechnung, so ...

  5. Erste Anlaufstelle bei Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und für die Antragstellung ist das Sozialministeriumservice. Anspruchsvoraussetzungen . Um eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Bedarf einer bis zu 24-Stunden-Betreuung; Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 3

  6. Notwendigkeit zur 24-Stunden-Betreuung ist gegeben: ab Pflegegeldstufe 5 erfüllt die pflegebedürftige Person diese Förderungsvoraussetzung automatisch. bei Pflegegeldstufe 3 oder 4 erfolgt einer Überprüfung der Notwendigkeit durch das Sozialministeriumservice.

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