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  1. Heilpädagogik und der Hochschulen in den Studiengängen Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehung und Bildung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) bzw. Heilpädagogik können auf Antrag die staatliche Anerkennung nach den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes (SozBAG) erhalten.

  2. 25. Juni 2024 · Wer regelt die Vergabe der staatlichen Anerkennung für Sozialarbeiter*innen? Kann ich bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf staatliche Anerkennung für meinen Studienabschluss stellen? Kann ich die staatliche Anerkennung in dem Bundesland beantragen, wo ich aktuell wohne?

  3. Der DBSH setzt sich grundsätzlich für den Erhalt der staatlichen Anerkennung für die Soziale Arbeit ein. Die staatliche Anerkennung ist ein eigener Qualifikationsbereich. Neben den theoretischen Inhalten müssen Praxisanteile nachgewiesen werden.

  4. Wenn Sie einen hessischen Hochschulabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit sowie eine Praxisphase nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes absolviert haben, können Sie die staatliche Anerkennung an Ihrer Hochschule beantragen.

  5. 26. Sept. 2024 · Die Anerkennung als Stelle erfolgt durch den „Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle“, der beim Praxisreferat gestellt werden muss. Sollte Ihre Stelle noch nicht anerkannt sein, kümmern Sie sich frühzeitig um die Anerkennung.

  6. Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter arbeiten? Dann müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

  7. Haben Sie im Ausland ein einschlägiges Studium abgeschlossen und möchten nun in NRW in den Bereichen Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik oder Heilpädagogik arbeiten? In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen.