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  1. Gerichtsstand des Tatortes. (1) Der Gerichtsstand ist bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Straftat begangen ist.

  2. (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.

  3. 31. Okt. 2021 · Nach § 120 GVG ist das Oberlandesgericht in erster Instanz für Staatschutzsachen zuständig. Beim OLG entscheidet der Strafsenat nach § 116 GVG. B. Örtliche Zuständigkeit. Die örtliche Zuständigkeit beurteilt sich nach. Tatort gem. § 7 StPO; Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Angeschuldigten gem. § 8 StPO; Ergreifungsort gem ...

  4. 24. Aug. 2017 · Ort der Tat. (1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte. (2) Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ...

  5. § 7 Gerichtsstand des Tatortes. StPO ( Strafprozeßordnung ) (1) Der Gerichtsstand ist bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Straftat begangen ist.

  6. Jedoch ist in den Fällen der Beleidigung, sofern die Verfolgung im Wege der Privatklage stattfindet, auch das Gericht, in dessen Bezirk die Druckschrift verbreitet worden ist, zuständig, wenn in diesem Bezirk die beleidigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  7. 26. Juli 2024 · Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die Zuständigkeit des Landgerichts München I ergibt sich aus § 7 Abs. 1 StPO, § 9 Abs. 1, Var. 3 StGB: 1.) Zutreffend führt das Landgericht München I aus, dass der Gerichtsstand des Tatorts nach § 7 Abs. 1 StPO durch das sachliche Recht, namentlich § 9 StGB bestimmt wird (vgl.