Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots entstanden sind. Arbeitnehmer*innen erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen als Lohnersatzleistung von ihren Arbeitgebern.

    • Zur Startseite

      Entschädigungen bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot. Nach §...

    • Leichte Sprache

      Antrag für Geld, wenn man wegen Quarantäne, geschlossener...

  2. Im Fall des Tätigkeitsver-bots und der Quarantäne trifft diese Pflicht den Arbeitgeber längstens für die Dauer von sechs Wochen, § 56 Abs. 5 S. 1 IfSG. Weitere Informationen zur Antragsstellung stehen zur Verfügung unter: https://ifsg-online.de/index.html.

  3. Entschädigungen bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot. Nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Arbeitnehmer*innen und Selbstständige eine Entschädigung, wenn Sie einen Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes hatten.

  4. Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.

  5. Die Entschädigung ist abhängig vom Verdienstausfall: Für die ersten sechs Wochen wird sie in voller Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Dieser wird nach dem Arbeitsentgelt (§ 14 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgeben-

  6. Als Beschäftigter und Selbstständiger haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfall gem. § 56 IfSG, wenn Sie von einer Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen waren (z. B. bei einer Corona- oder Affenpocken-Infektion), ohne selbst arbeitsunfähig erkrankt gewesen zu sein.

  7. 22. Sept. 2021 · Quarantäne - aber keine Kompensation des Verdienstausfalls? Für Ungeimpfte wird das nach dem Willen von Bund und Ländern bald Realität sein. Was gilt bislang und was wird sich nun ändern? Die...