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  1. Sie könnten einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben. Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die derzeitige Handhabung in Nordrhein-Westfalen.

  2. Entschädigungen bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot. Nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Arbeitnehmer*innen und Selbstständige eine Entschädigung, wenn Sie einen Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes hatten.

  3. Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.

  4. Arbeitgeber und Selbstständige können eine Erstattung von Verdienstausfällen beantragen. Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots entstanden sind.

  5. 10. Sept. 2021 · Nordrhein-Westfalen wird entsprechend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zum 11. Oktober 2021 die Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen (nach § 56 Abs. 1 IfSG) für Menschen ohne Covid-19-Impfschutz auslaufen lassen.

  6. meineverwaltung.nrw › leistung › 99003054080002NRW Serviceportal

    Wenn Sie durch eine behördliche Maßnahme aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter häusliche Quarantäne gestellt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung des entstandenen Verdienstausfalls.

  7. 24. Apr. 2020 · Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Seit dem 30. März 2020 gilt dies auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder ...