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  1. Arbeitgeber verpflichtet, die Entschädigung über den gesamten Entschädigungszeitraum hinweg auszuzahlen, also für maximal 10 bzw. für Alleinerziehende 20 Wochen, § 56 Ab- satz 5 Satz 2 IfSG.

    • Aus­Zah­Lung Der Ver­Dienst­Aus­Fall­Ent­Schä­Di­Gung
    • Steu­Er­Liche Behand­Lung Der Ent­Schä­Di­Gungen
    • Arbeit­Ge­Ber­Pflichten bei Der Behand­Lung Der Ent­Schä­Di­Gungen
    • Mehr Steu­Er­Freie Ent­Schä­Di­Gungen: zu Hoher Lohn­Steu­Er­Abzug
    • Keine/Weniger Steu­Er­Freie Ent­Schä­Di­Gungen: zu Geringer Lohn­Steu­Er­Abzug

    Die Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gungen werden zunächst vom Arbeit­geber aus­ge­zahlt und anschlie­ßend auf Antrag von der Ent­schä­di­gungs­be­hörde erstattet. Bei der Rück­erstat­tung treten aber immer wieder lohn­steu­er­liche Dif­fe­renzen und Schwie­rig­keiten auf. Mit etwas Ver­spä­tung hat die Finanz­ver­wal­tung nun dazu aus­führ­lich St...

    Die Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gungen sind steu­er­frei (§ 3 Nr. 25 EStG). Das gilt sowohl beim Lohn­steu­er­abzug als auch bei der anschlie­ßenden Steu­er­erklä­rung. Die Zah­lungen unter­liegen aber dem steu­er­erhö­henden Pro­gres­si­ons­vor­be­halt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. Buchst. e EStG). Die Betrof­fenen müssen deshalb eine Ein­kom­me...

    Vom Arbeit­geber sind die steu­er­frei gezahlten Ent­schä­di­gungen im Lohn­konto auf­zu­zeichnen und unter Nummer 15 der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung zu beschei­nigen. Ob und in welcher Höhe eine steu­er­freie Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gung vor­liegt, wird aber letzt­lich erst durch die zustän­dige Ent­schä­di­gungs­be­hörde bestimmt. Abwei...

    Hat der Arbeit­geber zu viel Lohn­steuer ein­be­halten und ist der Lohn­steu­er­abzug nicht mehr änderbar (im Ver­wal­tungs­er­lass wird dieser Fall als unzu­tref­fende Lohn­ver­steue­rung bezeichnet), ergibt sich kein Hand­lungs­be­darf für den Arbeit­geber. Die Betrof­fenen müssen aber ihren Anspruch auf Erstat­tung der Lohn­steuer im Rahmen ihre...

    Geht der Arbeit­geber zunächst davon aus, dass eine Zahlung nach dem IfSG steu­er­frei ist (§ 3 Nr. 25 EStG) und wird der Erstat­tungs­an­trag später von der Ent­schä­di­gungs­be­hörde abge­lehnt oder ein nied­ri­gerer Betrag als bean­tragt erstattet (unzu­tref­fende Steu­er­frei­stel­lung), beschränkt sich der Umfang der Steu­er­frei­heit auf den ...

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  2. Entschädigungen bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot. Nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Arbeitnehmer*innen und Selbstständige eine Entschädigung, wenn Sie einen Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes hatten.

  3. Wie kann ich oder mein Arbeitgeber eine Verdienstausfallentschädigung beantragen? Durchführungsverantwortliche Behörden für die §§ 56ff. IfSG sind in Nordrhein-Westfalen die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.

  4. 24. Apr. 2020 · Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen. Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren...

  5. 18. März 2023 · Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums beschäftigt sich mit den Pflichten der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Erstattung gezahlter Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Es gilt für die Kalenderjahre 2020 – 2023. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

  6. Können sich Arbeitgeber den Verdienstausfall erstatten lassen, wenn Mitarbeitende wegen Corona ausfallen? Grundsätzlich besteht für Personen ein Anspruch auf einen Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz, soweit die Betroffenen nicht krank sind und ihre Arbeitsleistung nicht durch Homeoffice erbringen können.