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14. Feb. 2023 · Die Verdienstausfallentschädigungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 25 EStG). Das gilt sowohl beim Lohnsteuerabzug als auch bei der anschließenden Steuererklärung. Die Zahlungen unterliegen aber dem steuererhöhenden Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. Buchst. e EStG). Die Betroffenen müssen deshalb eine Einkommensteuererklärung abgeben.
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Eine Entschädigung für Verdienstausfall wird nach § 56 Absatz 1 des Infektionsschutz- gesetzes (IfSG) gewährt, wenn eine Person als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Tätig- keitsverbot oder einer Absonderung unterworfen wird bzw. sich aufgrund einer Rechts-
Entschädigungsansprüche für den Verdienstausfall von Arbeitnehmern und Selbstständigen sind in § 56 IfSG geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie in den FAQs zu § 56 IfSG (PDF, barrierefrei, 515 KB).
Eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Personen, die auf Grund einer behördlichen Maßnahme des Infektionsschutzes (Absonderung nach § 30 IfSG oder Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG) einen Verdienstausfall erlitten haben.
Wer als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung.
- Haufe Redaktion
Der Verdienstausfallschaden ist der Schaden, der entsteht, wenn jemand infolge einer schädigenden Handlung oder eines schädigenden Ereignisses nicht in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit wie gewohnt auszuüben und dadurch Gehalts- oder Lohneinbußen erleidet.
20. Juli 2023 · Verdienstausfall bezeichnet den Einkommensverlust, der durch eine vorübergehende oder dauerhafte persönliche Beeinträchtigung infolge eines Ereignisses, wie z. B. eines Unfalls oder einer...