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  1. Die Entschädigung beläuft sich der Höhe nach auf 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls, maximal 2.016 Euro pro Monat. Pro Jahr können Eltern je Elternteil 10 Wochen (Alleinerziehende 20 Wochen) einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG haben. Ein Anspruch kann lediglich für Zeiträume bis zum 23

  2. 1. Welche Entschädigungsansprüche gibt es? Eine Entschädigung für Verdienstausfall wird nach § 56 Absatz 1 des Infektionsschutz- gesetzes (IfSG) gewährt, wenn eine Person als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Tätig-

  3. Die Entschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG wird für bis zu zehn Wochen gewährt, für erwerbstätige Personen, die ihr Kind allein beaufsichtigen, betreuen oder pflegen, längstens für zwanzig Wochen.

  4. 20. Mai 2020 · Die Bundesregierung einigte sich heute darauf, Eltern für maximal 10 Wochen zu entschädigen, wenn sie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden.

    • Journalist
  5. Eltern erhalten in diesen Fällen eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls (maximal 2016 Euro) für maximal zehn Wochen pro erwerbstätigen Elternteil beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende im Jahr.

  6. 29. März 2020 · Durch diese Änderung ist es für Eltern möglich für die notwendige Betreuung Ihrer Kinder eine Entschädigung über 67% des entgangenen Verdienstes zu erhalten. Die Voraussetzungen, das Antragsverfahren und die Behörden wollen wir Ihnen hier in der Form einer „kurzen“ Übersicht vorstellen.

  7. 67 Prozent des Verdienstausfalls werden erstattet. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe...