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  1. Arbeitgeber und Selbstständige können eine Erstattung von Verdienstausfällen beantragen. Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbots entstanden sind.

  2. Anträge auf Verdienstausfallentschädigung bei einem Betreuungserfordernis – Auslaufen der Regelung zum 23. September 2022. Inhalte dieser Seite. Welche Entschädigungen gibt es? Wer hat Anspruch auf eine Entschädigung? Benötige ich für die Antragsstellung ein Nutzerkonto? Wie stelle ich den Antrag? Häufige Fragen. Abfrage Impfstatus.

  3. Im Fall des Tätigkeitsver-bots und der Quarantäne trifft diese Pflicht den Arbeitgeber längstens für die Dauer von sechs Wochen, § 56 Abs. 5 S. 1 IfSG. Weitere Informationen zur Antragsstellung stehen zur Verfügung unter: https://ifsg-online.de/index.html.

  4. Eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Personen, die auf Grund einer behördlichen Maßnahme des Infektionsschutzes (Absonderung nach § 30 IfSG oder Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG) einen Verdienstausfall erlitten haben.

  5. Selbstständig Tätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt bei der zuständigen Regierung. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungen und Tätigkeitsverbote ist online zu stellen.

  6. 14. Feb. 2023 · Die Verdienstausfallentschädigungen werden zunächst vom Arbeitgeber ausgezahlt und anschließend auf Antrag von der Entschädigungsbehörde erstattet. Bei der Rückerstattung treten aber immer wieder lohnsteuerliche Differenzen und Schwierigkeiten auf.

  7. Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wird oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. (§56 IfSG)