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  1. A. Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen (Nr. 1 bis 44) 1. Welche Entschädigungsansprüche gibt es? Eine Entschädigung für Verdienstausfall wird nach § 56 Absatz 1 des Infektionsschutz- gesetzes (IfSG) gewährt, wenn eine Person als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger,

  2. Um den Ausfallschaden korrekt berechnen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss ein konkretes Schadensereignis feststehen (z. B. Unfall, Körperverletzung). Der Verdienstausfall muss durch das Schadensereignis verursacht worden sein (Kausalität).

    • Aus­Zah­Lung Der Ver­Dienst­Aus­Fall­Ent­Schä­Di­Gung
    • Steu­Er­Liche Behand­Lung Der Ent­Schä­Di­Gungen
    • Arbeit­Ge­Ber­Pflichten bei Der Behand­Lung Der Ent­Schä­Di­Gungen
    • Mehr Steu­Er­Freie Ent­Schä­Di­Gungen: zu Hoher Lohn­Steu­Er­Abzug
    • Keine/Weniger Steu­Er­Freie Ent­Schä­Di­Gungen: zu Geringer Lohn­Steu­Er­Abzug

    Die Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gungen werden zunächst vom Arbeit­geber aus­ge­zahlt und anschlie­ßend auf Antrag von der Ent­schä­di­gungs­be­hörde erstattet. Bei der Rück­erstat­tung treten aber immer wieder lohn­steu­er­liche Dif­fe­renzen und Schwie­rig­keiten auf. Mit etwas Ver­spä­tung hat die Finanz­ver­wal­tung nun dazu aus­führ­lich St...

    Die Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gungen sind steu­er­frei (§ 3 Nr. 25 EStG). Das gilt sowohl beim Lohn­steu­er­abzug als auch bei der anschlie­ßenden Steu­er­erklä­rung. Die Zah­lungen unter­liegen aber dem steu­er­erhö­henden Pro­gres­si­ons­vor­be­halt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. Buchst. e EStG). Die Betrof­fenen müssen deshalb eine Ein­kom­me...

    Vom Arbeit­geber sind die steu­er­frei gezahlten Ent­schä­di­gungen im Lohn­konto auf­zu­zeichnen und unter Nummer 15 der Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung zu beschei­nigen. Ob und in welcher Höhe eine steu­er­freie Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gung vor­liegt, wird aber letzt­lich erst durch die zustän­dige Ent­schä­di­gungs­be­hörde bestimmt. Abwei...

    Hat der Arbeit­geber zu viel Lohn­steuer ein­be­halten und ist der Lohn­steu­er­abzug nicht mehr änderbar (im Ver­wal­tungs­er­lass wird dieser Fall als unzu­tref­fende Lohn­ver­steue­rung bezeichnet), ergibt sich kein Hand­lungs­be­darf für den Arbeit­geber. Die Betrof­fenen müssen aber ihren Anspruch auf Erstat­tung der Lohn­steuer im Rahmen ihre...

    Geht der Arbeit­geber zunächst davon aus, dass eine Zahlung nach dem IfSG steu­er­frei ist (§ 3 Nr. 25 EStG) und wird der Erstat­tungs­an­trag später von der Ent­schä­di­gungs­be­hörde abge­lehnt oder ein nied­ri­gerer Betrag als bean­tragt erstattet (unzu­tref­fende Steu­er­frei­stel­lung), beschränkt sich der Umfang der Steu­er­frei­heit auf den ...

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  3. Die Voraussetzungen müssen im Einzelfall jeweils zu Beginn des beantragten Zeitraums vorliegen und im Rahmen der Antragstellung z.B. durch das digitale Covid-Zertifikat der EU nachgewiesen werden.

  4. Entschädigungsansprüche für den Verdienstausfall von Arbeitnehmern und Selbstständigen sind in § 56 IfSG geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie in den FAQs zu § 56 IfSG (PDF, barrierefrei, 515 KB).

  5. 20. Juli 2023 · Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung. Damit Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Arbeitnehmer ist...

  6. Voraussetzung für einen Anspruch nach § 56 Abs. 1 IfSG ist allerdings der Eintritt eines Verdienstausfalls infolge der Absonderung oder des Tätigkeitsverbots. Ein Ver-dienstausfall besteht nicht oder zumindest nicht in dem Zeitraum, für den eine Entgeltersatzleistung zu gewähren ist.