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  1. 0202 563-9004. schwerbehindertenausweisestadt.wuppertalde. Beschreibung. Damit geprüft werden kann, ob bei Ihnen ein Grad der Behinderung und ggf. ein Merkzeichen vorliegt, ist ein Antrag erforderlich. Das entsprechende Antragsformular erhalten sie.

  2. Schwerbehindertenangelegenheiten (201.63) Zeiten. Di. 09.00 - 12.00 Uhr. Do. 09.00 - 12.00 Uhr.

  3. Schwerbehindertenrecht: Schwerbehindertenausweis. Wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wurde, haben Sie Anspruch auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, sofern Sie dieses wünschen und beantragen.

  4. Ausweise nur noch im Scheckkartenformat. Bei allen genannten Vorfällen ist eine Neuaussstellung des Ausweises erforderlich. Seit 2014 werden nur noch neue Ausweise im Scheckkartenformat ausgestellt. Diese werden nicht verlängert, sondern müssen nach Ablauf ihrer Gültigkeit neu beantragt werden.

  5. 0202 8981144. Web. www.wuppertal.de. Adresse auf Google-Maps. Unterstützungsangebot vor Ort. Allgemeine Unterstützungsangebote. Das Personal erteilt Auskunft und bietet Hilfestellung an. Es ist möglich, sich nach Anmeldung im Wartebereich abholen zu lassen. Assistenzhunde dürfen mitgenommen werden.

  6. Beschreibung. Jeder Umzug muss schriftlich mitgeteilt werden. Bei einem Umzug in eine Stadt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Verbundes Wuppertal/Solingen/Remscheid, wird ihre Schwerbehindertenakte an die dann örtlich zuständige Stelle abgegeben.

  7. Adresse: Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal. E-Mail: schwerbehindertenausweise@stadt.wuppertal.de. Webseite: wuppertal.de/vv/produkte/201/102370100000273861.php. Telefon: 0202 563-9004. Telefax: 0202 563-8199. Dieses Versorgungsamt ist zuständig für folgende Landkreise, Gemeinden und Städte: Nordrhein-Westfalen. Kreisfreie Stadt ...