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  1. Die fünf Wahlrechtsgrundsätze gelten nicht nur für die Bundestagswahl, sondern ebenso bei allen anderen Parlamentswahlen in Deutschland, also auch für Wahlen auf Landes- und Kommunalebene. Die ...

  2. Wer wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) und wer wählbar ist (passives Wahlrecht), bestimmen in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz und in einzelnen Ausführungsbestimmungen das Bundeswahlgesetz (BWahlG).

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  3. Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Wahlberechtigten, bei einer Wahl zu wählen. Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht sind normalerweise: Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes. Bei Kommunalwahlen können EU-Ausländer in jedem EU-Staat wählen. Wohnsitz in der betreffenden Verwaltungseinheit.

  4. Passives Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden. In den Bundestag wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher und mindestens 18 Jahre alt ist. Nicht wählbar ist jedoch, wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

  5. An der bundesweiten Verteilung der Sitze auf die Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis (sogenannte Oberverteilung, s.o.) nehmen – wie nach dem bisherigen Wahlrecht – nur solche Parteien teil, die bundesweit mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

  6. Das Wahlrecht ist beschränkt auf die Personen, die vom Ergebnis der Wahl betroffen sind, das heißt normalerweise auf Staatsbürgerinnen und -bürger, die im Wahlgebiet sesshaft sind. Die Wahlberechtigten müssen in der Lage sein, eine überlegte Entscheidung zu treffen.

  7. 29. Juli 2023 · Für die Ausübung des aktiven Wahlrechts müssen gemäß § 12 des Bundeswahlgesetzes [ BWahlG] die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 GG; danach steht ...