Yahoo Suche Web Suche

  1. Inkl. aller wichtigen Vorschriften zum Verfassungsrecht & den europarechtlichen Verträgen. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: GG. Jetzt bequem und portofrei bestellen!

  2. Gesetze auf der Recherche-Plattform LexView gebündelt betrachten. Im besten Überblick. Ihre nützliche Plattform um Gesetze zu vergleichen und zu analysieren - LexView

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Erfahren Sie, was allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim bei der Bundestagswahl bedeutet. Lesen Sie auch, was die Fünf-Prozent-Klausel ist und wie eine Wahl angefochten werden kann.

  2. Dieser Artikel des Grundgesetzes regelt die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Er enthält auch die Voraussetzungen für Wahlberechtigung und Wählbarkeit sowie die Kompetenz eines Bundesgesetzes für das Nähere.

  3. Das Grundgesetz legt die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze für Bundestags- und Landeswahlen fest: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das Bundeswahlgesetz regelt die konkreten Bestimmungen für das Wahlsystem, die Wahlkreise, die Stimmabgabe und die Zuteilung der Sitze.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  4. 4. Jan. 2024 · Erfahren Sie, was die Wahlrechtsgrundsätze in Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG bedeuten und wie sie in der Klausur angewendet werden. Die Seite erklärt die Grundsätze Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit und Geheimhalt der Wahl.

  5. Erfahren Sie, was die fünf zentralen Wahlrechtsgrundsätze in Deutschland bedeuten: Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit der Wahl. Lesen Sie, welche rechtlichen Regelungen und Ausnahmen es gibt und wie sie die demokratische Legitimität gewährleisten.

  6. 2. Feb. 2020 · Erfahren Sie, was die Wahlrechtsgrundsätze im Grundgesetz bedeuten und wie sie die Bundestagswahl regeln. Lesen Sie die Erläuterungen zu Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit der Wahl.

  7. Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG begründet grundlegende organschaftliche Rechte von Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestags. Art. 38 Absatz 3 GG weist dem Bund das Recht und die Aufgabe zu, das Wahlrecht durch Gesetz näher auszugestalten.