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  1. 17. Nov. 2023 · Bei einem faktischen Konzern liegt kein Beherrschungsvertrag vor: Das herrschende Unternehmen übt seine tatsächliche Beherrschungsmacht durch sonstige Unternehmensverträge oder einer anderweitig begründeten Abhängigkeit aus wie etwa durch eine Mehrheitsbeteiligung.

  2. Begriff: Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern. Die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.

  3. de.wikipedia.org › wiki › KonzernKonzern – Wikipedia

    Konzern und Konzernunternehmen sind in § 18 Aktiengesetz legaldefiniert, wonach ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst als Konzern anzusehen sind.

  4. Wann liegt ein Konzern vor? Ein Konzern ist gegeben, wenn eine herrschende Unternehmung mit abhängigen Unternehmungen unter einheitlicher Leitung der herrschenden Unternehmung oder eine herrschende Unternehmung

  5. Wann ist ein Konzern von Bedeutung beziehungsweise welchen Einfluss hat die Konzernbildung auf ein Unternehmen, und auf welche Bereiche wirkt sich dieser Einfluss aus? Die Entscheidung für eine Konzernbildung spielt eine wichtige Rolle bei: Unternehmenszusammenschlüssen; Ausweitung der Geschäftsbereiche; Rationalisierung des Produktionsablaufs

  6. Konzernbegriff des Aktiengesetzes (AktG): Nach § 18 I 1 AktG liegt ein Konzern vor, wenn ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere abhängige Unternehmen gleich welcher Unternehmensrechtsform unter der einheitlichen Leitung des ersteren zusammengefasst sind (Unterordnungskonzern).

  7. Ein faktischer Konzern liegt vor, wenn zwischen dem herrschenden und dem/den abhängigen Unternehmen kein Beherrschungsvertrag geschlossen wurde. Die Voraussetzung für die Konzerneigenschaft liegt in diesem Fall in § 17 II AktG.