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  1. Welche Entschädigungsansprüche gibt es? Eine Entschädigung für Verdienstausfall wird nach § 56 Absatz 1 des Infektionsschutz-gesetzes (IfSG) gewährt, wenn eine Person als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Tätig-

  2. 27. Jan. 2023 · Im Falle einer Quarantäne hast Du als Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Das ist im Infektions­schutz­gesetz so geregelt ( § 56 Abs. 1 Satz 4 IFSG ). Deine Firma zahlt Dein Gehalt weiter, da Du einem Beschäftigungsverbot unterliegst.

  3. Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.

  4. Wer stellt den Antrag auf Entschädigung? Wie Sie die Entschädigung erhalten, hängt von der Art Ihrer Beschäftigung ab: Entschädigungen bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot Arbeitnehmer*in. Sie erhalten die Entschädigung in den ersten sechs Wochen als Lohnersatzleistung direkt von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt. Arbeitgeber*in

  5. Bei Entschädigung für ein Tätigkeitsverbot oder eine Absonderung nach § 56 Absatz 1 IfSG: Die Entschädigung ist abhängig vom Verdienstausfall: Für die ersten sechs Wochen wird sie in voller Höhe des Verdienstausfalls gewährt.

  6. Wie und an wen muss ich meinen Antrag senden? Nach § 66 Abs. 1 IfSG ist das (Bundes-) Land zur Zahlung der Entschädigung verpflich- tet, in dem das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne erlassen wurde.

  7. 25. März 2024 · Der Fall: Arbeitgeber verweigert Entgeltfortzahlung für Zeiten der Corona-Quarantäne. Der nicht gegen Corona geimpfte Arbeitnehmer wurde im Dezember 2021 positiv auf das Coronavirus getestet. Aufgrund behördlicher Anordnung hatte er sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.