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  1. Bis auf Holland, Belgien, Spanien und Luxemburg haben alle Staaten die aktive Sterbehilfe unter Strafe gestellt. Auch die Beihilfe zum Suizid, welche in Deutschland straffrei ist, ist in vielen europäischen Ländern nicht legal. Eine Übersicht der Regelungen zur Sterbehilfe in den einzelnen europäischen Staaten.

    Land
    Aktive Sterbehilfe (tötung Auf ...
    Beihilfe Zur Selbsttötung (assistierter ...
    Indirekte Sterbehilfe (lebensverkürzung ...
    Belgien
    legal (seit 2002)
    legal
    legal
    Dänemark
    verboten
    verboten
    keine näheren Angaben
    Deutschland
    verboten (bis zu 5 Jahren Haft)
    legal, bei Ärzten weitere Einschränkungen ...
    legal, wenn Willensäußerung des Patienten ...
    Finnland
    verboten
    keine näheren Angaben
    legal
  2. 26. Feb. 2020 · Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland ist verfassungswidrig. Unsere interaktive Karte zeigt, wie die Rechtslage in anderen Ländern aussieht.

  3. 1. Mai 2018 · In drei EU-Ländern ist aktive, indirekte und passive Sterbehilfe sowie assistierter Suizid gesetzlich erlaubt: Belgien, die Niederlanden und Luxemburg. Die ersten beiden erkennen sogar...

  4. 8. Nov. 2023 · Seit dem Februar 2020 befindet sich der assistierte Suizid in einer Grauzone. Damals erklärte das Bundesverfassungsgerichts das Verbot, die Selbsttötung "geschäftsmäßig zu fördern" für...

  5. 10. Juli 2023 · In Finnland, Österreich, Deutschland und der Schweiz ist nur die aktive Sterbehilfe verboten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen also sind in all diesen Ländern gleich. Warum gilt...

  6. 25. Feb. 2021 · In den meisten europäischen Ländern sind die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid verboten. Die passive Sterbehilfe ist erlaubt in den Ländern Österreich, Frankreich, Großbritannien ...

  7. 1. Dez. 2023 · Aktive Sterbe­hilfe ist verboten. Strafbar ist eine Hilfe­leistung, wenn der Helfende selbst den Tod des anderen herbeiführt oder beschleunigt, zum Beispiel durch die Verabreichung einer Über­dosis eines tödlich wirkenden Medikaments. Liegt die so genannte Tatherr­schaft nicht beim Patienten, sondern bei einem „Dritten“, macht sich ...