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  1. Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Es enthält Vorschriften über die Versicherungspflicht, die Leistungen, die Finanzierung und die Organisation der Krankenkassen.

    • 1 Solidarität und Eigenverantwortung. Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
    • 2 Leistungen. (1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden.
    • 3 Solidarische Finanzierung. Die Leistungen und sonstigen Ausgaben der Krankenkassen werden durch Beiträge finanziert. Dazu entrichten die Mitglieder und die Arbeitgeber Beiträge, die sich in der Regel nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder richten.
    • 4 Krankenkassen. (1) Die Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. (2) Die Krankenversicherung ist in folgende Kassenarten gegliedert
  2. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Es enthält Vorschriften über die Versicherungspflicht, die Leistungen, die Finanzierung und die Organisation der Krankenkassen.

  3. Das SGB V regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Es enthält Bestimmungen zu Versicherten, Leistungen, Finanzierung, Organisation und Rechtsschutz der Krankenkassen.

  4. Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Es enthält unter anderem die Bestimmungen über die Versicherungspflicht für verschiedene Personengruppen, die Leistungen und die Beiträge.

  5. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Es enthält unter anderem die Bestimmungen zur Versicherungspflicht für verschiedene Personenkreise, die nach § 5 SGB V gelten.

  6. Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Es enthält Vorschriften über die Versicherungspflicht, die Leistungen, die Finanzierung und die Organisation der Krankenkassen.

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