Deutscher Jurist, seit 1929 Ministerialbeamter, 1953-1963 Chef des Bundeskanzleramts, wegen seiner Rolle in der NS-Zeit bis heute umstritten
Hans Josef Maria Globke war Verwaltungsjurist im preußischen und im Reichsinnenministerium, in der Zeit des Nationalsozialismus u.a. als Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und von 1953 bis 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts. Globke gilt als Paradebeispiel für die personelle Kontinuität der Verwaltungseliten zwischen dem... wikipedia.org