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  1. Dieser Paragraph regelt die Beziehung der Eingliederungshilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, zur Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, zur Altenhilfe und zur Blindenhilfe. Er bestimmt auch die Vorrangigkeit der Hilfen zur Gesundheit bei der Beseitigung einer drohenden wesentlichen Behinderung.

  2. § 93. Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen. (1) Die Vorschriften über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch sowie über die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch bleiben unberührt.

  3. Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. § 93 SGB IX Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen. (1) Die Vorschriften über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch sowie über die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch bleiben unberührt.

  4. (1) Die Vorschriften über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch sowie über die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch bleiben unberührt.

    • Haufe Redaktion
  5. 4. Jan. 2021 · (1) Die Vorschriften über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch sowie über die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei...

  6. 1. Jan. 2018 · (1) Die Vorschriften über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch sowie über die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch bleiben unberührt.

  7. SGB IX. Inhaltsverzeichnis (redaktionell) Teil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150a) Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 90 - 98) § 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe § 91 Nachrang der Eingliederungshilfe § 92 Beitrag