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  1. 4. BImSchV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB.

    • Anhang 1

      3.4.1: 4 Tonnen je Tag oder mehr bei Blei und Cadmium oder...

    • 1 4. Bimschv

      Genehmigungsbedürftige Anlagen. (1) Die Errichtung und der...

    • HTML

      § 1 Genehmigungsbedürftige Anlagen. (1) Die Errichtung und...

  2. 2. Mai 2013 · Die 4. BImSchV regelt die Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen oder Gefahren erzeugen oder beeinträchtigen können. Sie enthält Anhang 1 mit einer Liste von Anlagenarten, die eine Genehmigung erfordern, sowie Vorschriften über die Antragstellung, die Genehmigungsentscheidung und die Genehmigungsänderung.

    Nr.
    Anlagenbeschreibung
    1.
    Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
    1.1
    Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, ...
    1.2
    Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, ...
    1.2.1
    Kohle, Koks einschließlich Petrolkoks, ...
  3. Die 4. BImSchV regelt die Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen verursachen oder vermeiden können. Sie enthält einen Anhang mit den genannten Anlagen und Voraussetzungen sowie Ausnahmen und Sonderfälle.

  4. Die 4. BImSchV regelt, welche Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Genehmigung für Errichtung und Betrieb benötigen. Sie enthält einen Anhang mit einer Liste von Anlagenarten, die nach Immissionsschutzrecht genehmigt und überwacht werden müssen.

  5. Die Verordnung regelt die Genehmigungsbedürftigkeit und den Genehmigungsprozess für Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen verursachen oder vermeiden können. Sie enthält einen Anhang mit verschiedenen Anlagenarten und Leistungsgrenzen sowie Verweise auf andere Verfahrensarten.

  6. 2. Jan. 2013 · Die 4. BImSchV regelt die Anlagen, die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigen. Sie enthält Anhänge mit Verfahrensarten, Industrieemissions-Richtlinie und Stoffliste.

  7. Die 4. BImSchV regelt die Genehmigungspflicht für Anlagen, die Emissionen von Stoffen verursachen, die den Bundes-Immissionsschutzgesetz entgegenwirken. Sie enthält eine Stoffliste, eine Zuordnung zu den Verfahrensarten und eine Anhang 2 mit technischen Angaben.