Quintessenz mit Kommentar leicht verständlich für Laien. Genehmigungen mit Auflagen einfach verwalten
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(1) Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar.
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Sechster Abschnitt. Rechte der betroffenen Person. § 32a...
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Sechster Abschnitt. Rechte der betroffenen Person. § 32a Informationspflicht der Finanzbehörde bei Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen. § 32b Informationspflicht der Finanzbehörde, wenn personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden.
Abgabenordnung. In der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2002 (BGBl. I S. 3866, ber. 2003 S. 61) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2024 (BGBl. I S. 323) m.W.v. 30.10.2024.
7. Juni 2024 · Im digitalen AO-Handbuch 2022 sind alle rund um die Abgabenordnung notwendigen aktuellen Bestimmungen übersichtlich zusammengestellt.
(1) 1 Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. 2 Es ist nur vorbehaltlich des Rechts der Europäischen Union anwendbar.
Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet.
Inhaltsübersicht (redaktionell) AO Titelseite AO AENDVERZ Änderungsverzeichnis AO AMTINH Inhaltsübersicht Erster Teil Einleitende Vorschriften Erster Abschnitt Anwendungsbereich AO § 1 § 1 Anwendungsbereich AO § 2 § 2 Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen AO § 2A § 2a Anwendungsbereich der Vorschriften über die Verarbeitung ...