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  1. Bankenaufsicht in Deutschland. Nur ein stabiles Finanzsystem kann seine gesamtwirtschaftliche Funktion - die kostengünstige Transformation und Bereitstellung finanzieller Mittel - erfüllen.

  2. Als Bankenaufsicht werden Aufsichtsbehörden bezeichnet, die im Rahmen der staatlichen Finanzmarktaufsicht die Tätigkeit von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten und die Finanzmärkte überwachen.

  3. In Deutschland ist die Bankenaufsicht eine gemeinsame Aufgabe von Bundesbank und BaFin. Der Bundesbank obliegt insbesondere die laufende Aufsicht über Kreditinstitute, aber auch über Finanzdienstleistungs-, E-Geld- und Zahlungsinstitute. Seit November 2014 ist der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism,

  4. Die BaFin und die Deutsche Bundesbank teilen sich die Bankenaufsicht in Deutschland. Ihre Zusammenarbeit ist in § 7 KWG geregelt. Danach wertet die Deutsche Bundesbank im Rahmen der laufenden Aufsicht unter anderem die Berichte und Meldungen aus, die von den Instituten regelmäßig einzureichen sind.

  5. Die Finanzaufsicht BaFin unterstützt Unternehmen auf ihrem Weg zu DORA. Eine Aufsichtsmitteilung stellt die Unterschiede zu aktuellen Regelungen zusammen. Ira Kosche-Steinbrecher von der BaFin-IT-Aufsicht erklärt die Hintergründe. Mehr.

  6. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen .

  7. Die operative Bankenaufsicht liegt in den Händen der Deutschen Bundesbank. Sie wertet die von Instituten eingereichten Unterlagen, Meldungen, Jahresabschlüsse und Prüfberichte aus und führt Aufsichtsgespräche.

  8. Die Bankenaufsicht in Deutschland wird heute durch die BaFin und durch die Deutsche Bundesbank ausgeübt. Daneben sind im Bereich der Börsenaufsicht die zuständigen

  9. In Deutschland wird die Bankenaufsicht für die weniger bedeutenden Institute (LSI) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank wahrgenommen. Die rechtliche Grundlage dazu ist das Gesetz über das Kreditwesen (KWG).

  10. Die Europäische Zentralbank (EZB) stellt eine Liste aller von ihr beaufsichtigten Banken bereit. Teil A der Liste umfasst die bedeutenden (Significant Institutions – SIs), Teil B die weniger bedeutenden Banken (Less Significant Institutions – LSIs). Die EZB beaufsichtigt SIs direkt und LSIs indirekt.