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  1. 8. Dez. 2006 · Vollzitat nach RedR: Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 933, BayRS 2129-1-4-U), das zuletzt durch Art. 9a Abs. 15 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 458) geändert worden ist. Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

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      (BayUIG) 1 Vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 933) BayRS...

    • Art. 12–14

      Bereich reduzieren Bayerisches Umweltinformationsgesetz...

    • A. Allgemeines
    • B. Informationspflichtige Stellen
    • C. Reichweite Des Begriffs Der Umweltinformationen
    • D. Speicherung Der Umweltinformationen
    • E. Reichweite Der Auskunftspflicht
    • F. Anspruchsberechtigung
    • G. Formelle Zugangsvoraussetzungen
    • H. Ablehnungsvoraussetzungen
    • I. Weitere Ansprüche
    • J. Art und Weise Der Anspruchserfüllung und Verfahrensrechtliche Vorgaben
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    1. Welche Stellen des öffentlichen Rechts sind zur Informationsgewährung verpflichtet? Informationspflichtige Stellen des öffentlichen Rechts sind die Behörden des Freistaats Bayern, der Gemeinden...
    3. Sind auch rechtsetzende Organe und Gerichte zur Informationsgewährung verpflichtet? Soweit und solange öffentliche Stellen im Rahmen der formellen Rechtsetzung tätig werden, sind sie nicht von d...
    1. Welche Angaben sind von der Informationspflicht erfasst? Alle Daten, über die inArt. 2 Abs. 2 Nummern 1 bis 6 BayUIG aufgeführten Verhältnisse sind von der Informationspflicht erfasst. Insbesond...
    2. Ist der Begriff "Wasser" auf oberirdische Gewässer und Grundwasser beschränkt? Nein.Der Begriff „Wasser“ in Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayUIGist weit auszulegen und geht über die wasserrechtliche Defin...
    2. Was ist unter „Speicherung“ im Sinne des Art. 2 Abs. 2 BayUIG zu verstehen? Unter dem Begriff des Speicherns nach Art. 2 Abs. 2 BayUIG ist das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren von Daten auf...
    1. Wie weit reicht die Pflicht der informationspflichtigen Stelle Auskunft zu gewähren? Die Pflicht zur Informationsgewährung erstreckt sich auf alle Daten über Umweltinformationen, die mit einer u...
    2. Wann verfügt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung über Umweltinformationen? Eine informationspflichtige Stelle verfügt über Umweltinformationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie...
    3. Wann werden Umweltinformationen für eine informationspflichtige Stelle bereitgehalten? Ein Bereithalten liegt vor, wenn eine natürliche oder juristische Person, die selbst nicht informationspfli...
    1. Wer kann den Informationsanspruch geltend machen? Jede natürliche und juristische Person des Privatrechts, unabhängig von ihrer Nationalität (Art. 3 Abs. 1 S. 1 BayUIG). Auch juristische Persone...
    2. Bedarf es für die Geltendmachung des Informationsanspruchs eines spezifischen Interesses? Nein. Der Informationsanspruch ist frei, im Sinne von „voraussetzungslos“. Es muss kein irgendwie gearte...
    1. Sind bei dem Antrag auf Erteilung von Umweltinformationen gleichwohl bestimmte Vorgaben zu beachten? Welche? Zunächst ist der Informationszugang von der Stellung eines darauf gerichteten Antrags...
    2. Welche Konsequenzen hat ein zu pauschal gestellter Antrag? Für den Fall, dass der Antrag nicht hinreichend bestimmt ist, fordert die informationspflichtige Stelle die antragstellende Person so b...
    3. Hat der Antragsteller einen Anspruch auf Unterstützung seitens der informationspflichtigen Stelle? Ja. Die informationspflichtigen Stellen sind verpflichtet, die Informationssuchenden sowohl bei...
    1. Unter welchen Voraussetzungen kann der Anspruch auf Informationszugang verwehrt werden? Grundsätzlich gilt, dass ein Antrag nur dann abgelehnt werden kann, wenn ein Ablehnungsgrund nach Art. 7 o...
    2. Welche Ablehnungsgründe existieren im Einzelnen? Das Auskunftsbegehren kann zum Schutz öffentlicher Belange (Art. 7 BayUIG) sowie zum Schutz sonstiger Belange (Art. 8 BayUIG) abgelehnt werden.
    3. Wann sind öffentliche Belange betroffen? Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Bekanntgeben der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die in Art. 7 Abs. 1 BayUIG aufgezählten Schutz...
    4. Worauf bezieht sich das in Art. 7 Abs. 1 Nr. 1 BayUIG genannte Schutzgut der Verteidigung? Die Regelung zum Schutz der Verteidigung nach Art. 7 Abs. 1 Nr. 1 BayUIG umfasst Maßnahmen und Tätigkei...
    1. Können aus Art. 1 Abs. 1 BayUIG weitere eigenständige Rechte hergeleitet werden? Nein. Art. 1 Abs. 1 BayUIGenthält die Zweckbestimmung des Gesetzes und dient als richtungsweisende Auslegungshilf...
    2. Hat die Einforderung des Informationsanspruchs nach BayUIG Auswirkungen auf etwaige andere Ansprüche auf Zugang zu Informationen? Nein. Der Anspruch besteht nach Art. 3 Abs. 1 S. 2 BayUIG unabhä...
    1. Besteht ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Informationsgewährung? Nein. Zwar soll dem Begehren der antragstellenden Person, ihr die Informationen auf eine bestimmte Art zugänglich zu machen...
    2. Wann ist eine Abweichung hinsichtlich der beantragten Art der Informationsgewährung angemessen? Es genügt bereits ein durch das Begehren veranlasster erhöhter Verwaltungsaufwand. Insbesondere ka...

    Das BayUIG regelt den Zugang zu Umweltinformationen und die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen im Umweltschutz. Es gilt für informationspflichtige Stellen des Freistaats Bayern und beruht auf der Umweltinformationsrichtlinie der EU.

  2. 8. Dez. 2006 · BayUIG ist ein Gesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen in Bayern regelt. Es enthält Vorschriften über Antragsverfahren, Antragsunabhängige Verbreitung, Umweltzustandsbericht und Überwachung.

  3. 8. Dez. 2006 · Das BayUIG regelt den freien Zugang zu Umweltinformationen, die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Es enthält Vorschriften über die Art, den Ablauf und die Frist des Informationszugangs sowie über die Verbreitung von Umweltinformationen.

  4. Das BayUIG regelt den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen in Bayern. Es gilt für Behörden und Personen, die im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder Dienstleistungen erbringen.

  5. 8. Dez. 2006 · BayUIG ist ein Gesetz, das die Bekanntgabe von Umweltinformationen durch öffentliche Stellen regelt. Es enthält auch Bestimmungen über den Schutz sonstiger Belange, wie z.B. persönliche Daten, Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

  6. Das BayUIG regelt den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen in Bayern. Es enthält Begriffsbestimmungen, Anspruchsberechtigungen, Zugangsmöglichkeiten und Verbreitungsregeln für Umweltinformationen.