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  1. Titel 1. Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer. § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit. § 2 Eintritt der Volljährigkeit. §§ 3 bis 6 (weggefallen)

    • 276 Bgb

      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 276 Verantwortlichkeit des...

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    • 1889 bis 1921

      Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Bürgerliches Gesetzbuch...

    • 126 Schriftform

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    • 13 Verbraucher

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    • 116 Geheimer Vorbehalt

      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 116 Geheimer Vorbehalt. Eine...

  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896

  3. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Tipp: Halten Sie die Umschalttaste gedrückt und fahren Sie mit der Maus über einen Textabschnitt, um für diesen einen kopierbaren Zitiervorschlag zu bekommen. 642 Entscheidungen zu § 1 BGB in unserer Datenbank: BGH, 11.11.2020 - 5 StR 256/20.

  4. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und steht damit in Abgrenzung zum öffentlichen Recht.

  5. Das BGB ist das zentrale Gesetz des deutschen Privatrechts. Es enthält Vorschriften zu Verträgen, Eigentum, Familie, Erbrecht und mehr. Hier finden Sie das BGB in Volltext und mit Hinweisen zu einzelnen Rechtsgebieten.

  6. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale Gesetz des deutschen Zivilrechts. Es enthält die allgemeinen Regeln für Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte und Schuldverhältnisse. Die Inhaltsübersicht zeigt die Gliederung des BGB nach Büchern, Abschnitten, Titeln und Paragraphen.

  7. Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. EG Nr. L 39 S. 40),2.

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