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Das BNatSchG regelt die Ziele, Maßnahmen und Organisation des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Deutschland. Es enthält Vorschriften für den Schutz von Natur und Landschaft, von wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, von Biotopen und von den Netzen „Natura 2000“ und „EU-Natura 2000“.
- 44 Bnatschg
44 Bnatschg - BNatSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis -...
- 2 Verwirklichung der Ziele
2 Verwirklichung der Ziele - BNatSchG - nichtamtliches...
- 18 Verhältnis Zum Baurecht
18 Verhältnis Zum Baurecht - BNatSchG - nichtamtliches...
- 69 Bußgeldvorschriften
69 Bußgeldvorschriften - BNatSchG - nichtamtliches...
- 67 Befreiungen
§ 67 idF d. G v. 29.7.2009 I 2542: Schleswig-Holstein -...
- 13 Allgemeiner Grundsatz
13 Allgemeiner Grundsatz - BNatSchG - nichtamtliches...
- 7 Begriffsbestimmungen
7 Begriffsbestimmungen - BNatSchG - nichtamtliches...
- 23 Naturschutzgebiete
23 Naturschutzgebiete - BNatSchG - nichtamtliches...
- 44 Bnatschg
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt den Schutz von Natur und Landschaft in Deutschland. Es enthält Vorschriften für die Landschaftsplanung, den allgemeinen und besonderen Artenschutz, die Natura 2000-Gebiete und die Zuständigkeiten der Behörden.
- 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. (1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass.
- 2 Verwirklichung der Ziele. (1) Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege beitragen und sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden.
- 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden. (1) Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind.
- 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke. Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist auf Flächen, die ausschließlich oder überwiegend Zwecken.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist das deutsche Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. Es regelt die Ziele, Grundsätze, Maßnahmen und Bußgeldvorschriften für den Schutz und die Pflege von Natur und Landschaft.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Deutschland. Es enthält Vorschriften über den Schutz von Arten, Ökosystemen, Biotopen, Gewässern, Böden, Luft, Klima und Landschaften sowie über die Förderung von nachhaltiger Entwicklung.
1. Okt. 2021 · Das BNatSchG regelt den Naturschutz und die Landschaftspflege in Deutschland. Es enthält Vorschriften für den Schutz von Natur und Landschaft, von bestimmten Arten und Lebensräumen, sowie für die Landschaftsplanung und den Artenschutz.
19. Jan. 2023 · Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) regelt den Schutz von Natur und Landschaft in Deutschland. Es enthält Vorschriften zu Artenschutz, Landschaftsplanung, Naturschutzgebieten, Umweltverträglichkeit und mehr.