Suchergebnisse
Suchergebnisse:
Die DGUV Vorschrift 2 ist eine für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
DGUV Vorschrift 2: Häufig gestellte Fragen - FAQs (druckfähige Fassung) (PDF, 34 kB, nicht barrierefrei)
Anlage 2. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Anlage 3. Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten. Anlage 4
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die für Sie gültige Vorschrift erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die verschiedenen Fassungen stehen hier zum Download bereit. Dieser Artikel ist in weiteren Sprachen erhältlich: Ausgabedatum: 2012.01. Herausgeber: DGUV.
Auf Grundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“" ist der Unternehmer verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen.
DGUV Vorschrift 2 4 Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Un-ternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheits-ingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz)
DGUV Vorschrift 2 3 Erstes Kapitel Allgemeine Vorschrift en § 1 Geltungsbereich Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betrieb särzte, Sicherheitsingenieure und andere Fach-
DGUV Vorschrift 2 2 Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gültig ab 1. April 2011 Bekannt gemacht im Niedersächsischen Staatsanzeiger Nr. 12 vom 21. März 2011
Mit der DGUV Vorschrift 2 wird ein neues Grundprinzip für die Ermittlung und Festlegung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuungsleistungen etabliert: Grund-sätzlich sind zunächst die Inhalte der Betreuung konkret anhand des Bedarfs des jeweili-gen Betriebes zu ermitteln und zwischen Betriebsarzt und Fachkraft aufzuteilen ...
%PDF-1.6 %âãÏÓ 300 0 obj > endobj xref 300 32 0000000016 00000 n 0000001816 00000 n 0000001957 00000 n 0000002000 00000 n 0000002419 00000 n 0000003021 00000 n 0000003134 00000 n 0000003549 00000 n 0000004059 00000 n 0000004301 00000 n 0000004803 00000 n 0000005325 00000 n 0000005691 00000 n 0000006156 00000 n 0000006345 00000 n 0000006565 ...