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  1. FamFG ist die Abkürzung für das Gesetz, das das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit regelt. Es enthält Vorschriften über Zuständigkeit, Beteiligte, Verfahren, Beschluss, Rechtsmittel, Kosten und Vollstreckung.

    • 352 FamFG

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    • 45 Formelle Rechtskraft

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  2. Das FamFG regelt das Verfahren in Angelegenheiten der Familie, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Betreuung. Es enthält Vorschriften über Zuständigkeit, Beteiligte, Beweis, Verfahrensleitung, Beschluss, Rechtsbehelfe und mehr.

  3. Das FamFG hat insbesondere das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ersetzt sowie das 6. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO), soweit diese familienrechtliche Verfahren (wie Vaterschaftsfeststellung , Unterhalt oder Adoptionsangelegenheiten ) regelten.

  4. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

  5. Das FamFG regelt das Verfahren in Angelegenheiten der Familien- und freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es enthält Vorschriften über Zuständigkeit, Beteiligte, Beweis, Entscheidung, Rechtsmittel, Vollstreckung und mehr.

  6. 14. Okt. 2024 · Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit trat am 1. September 2009 in Kraft. Das FamFG ist Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des...

  7. datenbank.nwb.de › Dokument › 336007FamFG - NWB Gesetze

    15. Juli 2024 · Änderungsdokumentation: Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist als Art. 1 Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG) v. 17.12.2008 (BGBl I S. 2586), i. d.

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