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Kontakt Die schnelle und sichere Art, mit Ihrem Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Schreiben Sie uns Ihre Nachricht (inkl. Anlagen) einfach online von zu Hause aus. Öffnen Sie hierzu das Kontaktformular auf der Internetseite Ihres Finanzamts.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Steuerbescheid oder zu einem Schreiben des Finanzamts, wenden Sie sich bitte über ELSTER, per Brief oder telefonisch an uns. Die Kontaktdaten finden Sie auf unseren Schreiben / Ihrem Steuerbescheid. Bitte geben Sie stets Ihre Steuernummer/Identifikationsnummer an.
Die bundeseinheitlichen Formulare/Vordrucke wie, z.B. für die Einkommensteuererklärung, finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung. Auf unserer Homepage finden Sie lediglich die speziellen Formulare/Vordrucke/Erklärungen für Baden-Württemberg.
Zentrale Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg. Sie sind hier: Startseite. Grundsteuer. olly - stock.adobe.com. Information Wichtiges zur neuen Grundsteuer. Auf dieser Seite bündeln wir die verschiedenen Informationen und Informationskanäle zum Thema Grundsteuerreform für Sie. Mehr. Zum Seitenanfang.
Um künftig am SEPA Lastschrifteinzugverfahren teilnehmen zu können, füllen Sie bitte das oben genannte SEPA Lastschriftmandat aus und senden Sie dieses im Original unterschrieben an Ihr zuständiges Finanzamt.
Karriere in der Steuerverwaltung. Aktuelle Stellenausschreibungen Ihres Finanzamtes finden Sie unter aktuelle Meldungen/Pressemitteilungen.
Sie müssen beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern stellen. Der Antrag kann auch elektronisch unter "Mein Elster" übermittelt werden.
Bitte benutzen Sie bei Banküberweisungen grundsätzlich die Bankverbindungen, die Ihnen auf den Steuerbescheiden oder auf den sonstigen Schreiben des Finanzamts mitgeteilt werden. Für Zahlungen aus dem Ausland verwenden Sie bitte die Bankverbindung Ihres Finanzamts bei der Deutschen Bundesbank.
31. Okt. 2022 · Im Einzelfall kann beim zuständigen Finanzamt unter den allgemeinen Voraussetzungen eine darüberhinausgehende Fristverlängerung beantragt werden. Anträge sind auch über das Online-Finanzamt Mein ELSTER möglich.
In Baden-Württemberg ist die Zuständigkeit für die Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bestimmten Finanzämtern zentral übertragen worden und richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitzfinanzamt des Erblassers bzw. der Erblasserin oder der schenkenden Person.