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Das JGG regelt das Jugendstrafrecht in Deutschland. Es enthält Vorschriften über die Anwendungsbereiche, die Verfehlungen, die Maßregeln, die Jugendgerichte, das Jugendstrafverfahren und die Rechtsmittel.
- 18 Dauer der Jugendstrafe
Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 18 Dauer der Jugendstrafe (1)...
- 7 Jgg
Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 7 Maßregeln der Besserung und...
- 3 Verantwortlichkeit
Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 3 Verantwortlichkeit. Ein...
- 38 Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 38 Jugendgerichtshilfe (1) Die...
- 33 Jugendgerichte
Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 33 Jugendgerichte (1) Über...
- 68 Notwendige Verteidigung
Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 68 Notwendige Verteidigung. Ein...
- 10 Weisungen
Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 10 Weisungen (1) Weisungen sind...
- 14 Verwarnung
Jugendgerichtsgesetz (JGG) § 14 Verwarnung. Durch die...
- 18 Dauer der Jugendstrafe
Anwendungsbereich. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich. § 1. Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts. § 2. Zweiter Teil.
Das Jugendgerichtsgesetz regelt die Anwendung von Maßregeln der Besserung und Sicherung für jugendliche Straftäter, die eine Jugendstrafe erhalten haben. Dazu gehören die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt, die Führungsaufsicht oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
9. Dez. 2019 · Das Jugendgerichtsgesetz regelt das Strafverfahren für Jugendliche und Heranwachsende in Deutschland. Es enthält Vorschriften über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich, die Verfahrensvorschriften und die Sanktionen.
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt mehrheitlich das formelle Jugendstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Sein Kerngedanke ist „Erziehung vor Strafe“. Es ist lex specialis zum materiellen und formellen Strafrecht – wo keine besonderen Regeln des JGG greifen, sind das Strafgesetzbuch (StGB) oder die Strafprozessordnung ...
1. Juli 2021 · Jugendgerichtsgesetz (JGG) Bundesrecht § 1 JGG, Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich § 2 JGG, Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt das Jugendstrafrecht in Deutschland. Es enthält Vorschriften über den Anwendungsbereich, die Verfehlungen, die Maßregeln, die Jugendgerichte, das Jugendstrafverfahren und die Rechtsmittel.