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Das KPD-Verbot vom 17. August 1956 war das zweite Parteienverbot in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Es führte zur Zwangsauflösung der KPD, zum Verbot ihrer Nachfolgeorganisationen und zu Strafverfahren gegen ihre Mitglieder.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) für verfassungswidrig erklärt und verboten. Dieser Artikel analysiert die rechtlichen und politischen Gründe für das Urteil und seine Folgen für die deutsche Demokratie.
Vor 50 Jahren, am 17. August 1956, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kommunistische Partei Deutschlands für verfassungswidrig erklärt. Die KPD wurde aufgelöst, das ...
17. Aug. 2021 · Unter den Linden im Osten Berlins organisierte die SED im August 1956 eine Protestkundgebung gegen das KPD-Verbot. Die hohen Teilnehmerzahlen spiegelten weniger die Stimmung der DDR-Bürger als...
14. Okt. 2020 · August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands, kurz KPD. Auch wenn manche Historiker das Verbotsverfahren für verfassungswidrig halten: Die Richter...
Die KPD wurde 1956 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und verboten. Erfahren Sie mehr über die Gründe, die Folgen und die Folgen des Verbots für die Kommunistische Bewegung in Deutschland.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 begründet die Verfassungswidrigkeit der Kommunistischen Partei Deutschlands und ihre Aufhebung. Es erläutert die rechtlichen Grundlagen und die politischen Folgen des Verbots der KPD.