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  1. Suchergebnisse:
  1. Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie, neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, derzeit also 7,3 Prozent, auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Er zahlt außerdem die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, derzeit 1,7 Prozent.

  2. Bei der Berechnung der Beiträge müssen Arbeitgeber eine ganze Reihe von Besonderheiten beachten: zum Beispiel beim Beitrag für die Krankenversicherung oder die Pflegeversicherung. Wir fassen das Wichtigste zusammen.

  3. Arbeitgeber beziehungsweise Rentenversicherungsträger beteiligen sich zur Hälfte an den kassenindividuellen Zusatzbeiträgen. Die Zusatzbeitragssätze orientieren sich am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der GKV, den das Bundesministerium für Gesundheit jeweils für ein Jahr im Voraus bekannt gibt; sie variieren aber von Krankenkasse zu ...

  4. Arbeitgeber haben bzgl. der Sozialversicherung einiges zu beachten. Hier die wichtigsten Infos zur Lohnabrechnung und den zu zahlenden Beiträgen.

  5. Mit unserem Krankenkassen-Rechner für Arbeitgeber können Sie die Höhe ihrer Krankenkassen-Beiträge für den einzelnen Arbeitnehmer berechnen. Nicht enthalten sind die Beiträge zur Pflegeversicherung.

  6. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

  7. Versicherungspflichtige Arbeitnehmer haben Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten. Erfahren Sie, wie sich der Krankenkassenbeitrag zusammensetzt und wie hoch er ist.

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