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  1. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB : Inhaltsverzeichnis : Erstes Kapitel : Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgab ...

  2. SGB 12. Ausfertigungsdatum: 27.12.2003. Vollzitat: "Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 15 ...

  3. Verfahrensbestimmungen (§§ 43a - 46) § 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung. § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum. § 44a Vorläufige Entscheidung. § 44b Aufrechnung, Verrechnung. § 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern.

  4. Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch ( SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland. Das Gesetz trat mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft und löste das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab.

  5. www.caritas.de › glossare › sgb-xii-sozialhilfe-grundsicherungDetails - Caritas in Deutschland

    Im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) sind die staatlichen Leistungen der Sozialhilfe geregelt, die beim Sozialamt beantragt werden können. Dazu gehören: Dazu gehören: die Hilfen zum Lebensunterhalt (für Personen, die hilfebedürftig sind und keine anderweitigen Leistungen erhalten, zum Beispiel Zeitrentner, in Einrichtungen betreute Menschen, längerfristig Erkrankte usw.

  6. Die Ausnahme von der umfassend im SGB XII geltenden 100.000-Euro-Grenze bilden die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt an minderjährige Kinder. Lebt eine minderjährige Leistungsberechtigte, die schwanger ist oder ihr noch nicht sechs Jahre altes Kind betreut, bei ihren Eltern, so dürfen das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteiles bei der Hilfegewährung nicht ...

  7. Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).

  8. Sozialhilfe (Deutschland) Die Sozialhilfe in Deutschland, gesetzlich geregelt im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe ), ist eine staatliche Sozialleistung im System der sozialen Sicherheit mit der Funktion einer Grundsicherung. Sie soll Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen gewähren, die für ihre physische ...

  9. SGB XII Inhaltsübersicht. 2. Zweiter Abschnitt Zusätzliche Bedarfe § 30 Mehrbedarf § 31 Einmalige Bedarfe § 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung § 32a Zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung § 33 Bedarfe für die Vorsorge Dritter Abschnitt Bildung und Teilhabe

  10. Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) regelt die Ansprüche auf Sozialhilfe in Deutschland. Für ältere Menschen und Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig sind, kommen insbesondere zwei Formen der Sozialhilfe in Betracht: die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Paragrafen 41 bis 46b) sowie die Hilfe zur Pflege (Paragrafen 61 bis 66).

  11. 1. Jan. 2005 · Drittes Kapitel SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe buzer.de Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006

  12. 1. Jan. 2024 · Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Hier erfahren Sie, wer diese Leistung vom Sozialamt bekommen kann und welche Neuregelungen in Kraft getreten sind.

  13. Hier finden Sie, vorschriftenbezogen sortiert, die Rundschreiben zur Grundsicherung nach dem SGB XII zum Download. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII wird von den Bundesländern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung ( Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG ) umgesetzt.

  14. Das SGB XII Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe löste am 01.01.2005 das damalige Bundessozialhilfegesetz (BSHG) mit dem Ziel ab, Leistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige in das SGB II zu überführen und für erwerbsgeminderte Menschen und älteren Personen, deren Bedarfe nicht auf andere Weise zu decken sind, ein eigenständiges ...

  15. Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bekommen Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Diese Voraussetzung ist identisch mit denen des Bürgergelds (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII).

  16. Mit der Verordnung wurden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie die Bedarfe für die ...

  17. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) § 12. Vorbereitung für die Aufnahme einer Tätigkeit und Vereinbarung. (1) Die erforderlichen Vorbereitungen für die Aufnahme einer Tätigkeit nach § 11 Absatz 3 Satz 2 und 3 können insbesondere Maßnahmen umfassen ...

  18. 1. Apr. 2024 · Änderungen an Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII) chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte ...

  19. 1. Jan. 2005 · Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege. § 61 Leistungsberechtigte. § 61a Begriff der Pflegebedürftigkeit. § 61b Pflegegrade. § 61c Pflegegrade bei Kindern. § 62 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit. § 62a Bindungswirkung. § 63 Leistungen für Pflegebedürftige. § 63a Notwendiger pflegerischer Bedarf.

  20. Inhaltsverzeichnis SGB 12 - Einzelnorm. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) Inhaltsverzeichnis. Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften. § 1. Aufgabe der Sozialhilfe.

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