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  1. Zweiter Abschnitt. Verarbeitung von Sozialdaten. § 67a Erhebung von Sozialdaten. § 67b Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten. § 67c Zweckbindung sowie Speicherung, Veränderung und Nutzung von Sozialdaten zu anderen Zwecken.

  2. SGB X. Ausfertigungsdatum: 18.08.1980. Vollzitat: "Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist". Stand:

  3. Das SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.04.2024 ( BGBl. I S....

  4. SGB X Inhaltsübersicht 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130) Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-

  5. Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch ist in vier Kapitel unterteilt. Das erste Kapitel ( §§ 1–66 SGB X) regelt das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren. Es legt fest, welche Rechte die Verfahrensbeteiligten haben, nach welchen Grundsätzen die Behörden und Sozialleistungsträger vorzugehen haben und welche Fristen und Termine einzuhalten sind.

  6. Erster Titel SGB X Verfahrensgrundsätze Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz buzer.de Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006

  7. dejure.org Übersicht SGB X Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 20 SGB X § 8 Begriff des Verwaltungsverfahrens § 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens § 10 Beteiligungsfähigkeit § 11 Vornahme von Verfahrenshandlungen § 12 Beteiligte § 13 Bevollmächtigte und Beistände § 14 Bestellung eines Empfangs-

  8. Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit. Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation. § 2 II Nr. 4 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich) Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - § 1 - (1) 1 Die ...

  9. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz. In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23.

  10. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) § 48. Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse. (1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche ...

  11. 13. Juni 2007 · Beck'scher Online-Kommentar SGB X bietet umfassende Informationen zum Zehnten Buch Sozialgesetzbuch, einschließlich Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz.

  12. SGB X Rechtskataster. Änderungen überwachen. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. Jetzt anmelden! Weitere Vorteile:

  13. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz. vom 18.08.1980 (BGBl. I S. 1469) Neufassung vom 18.01.2001 (BGBl. I S. 130) FNA 860-10-1 Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im ...

  14. Sozialdatenschutz - (SGB X) SGB X Ausfertigungsdatum: 18.08.1980 Vollzitat: "Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist"

  15. Das SGB X regelt grundsätzlich das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren. Daneben enthält es noch Regelungen über den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten. Durch die Schaffung des SGB X wurde die zuvor auf viele verschiedene Gesetze zersplitterte ...

  16. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. § 31 SGB X Begriff des Verwaltungsaktes Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder ...

  17. dejure.org Übersicht SGB X Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 13 SGB X § 8 Begriff des Verwaltungsverfahrens § 9 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens § 10 Beteiligungsfähigkeit § 11 Vornahme von Verfahrenshandlungen § 12 Beteiligte § 13 Bevollmächtigte und Beistände § 14 Bestellung eines Empfangs-

  18. Zweiter Titel SGB X Bestandskraft des Verwaltungsaktes Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz buzer.de Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006

  19. 11. Apr. 2024 · Die Vorschriften gelten nicht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. (2) Behörde im Sinne dieses Gesetzbuches ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. SGB X Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz.

  20. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)§ 1 Anwendungsbereich. (1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden, die nach diesem Gesetzbuch ausgeübt wird. Für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden der ...

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