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(1) Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über.
- 95 Sgb 12
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -...
- 95 Sgb 12
(1) 1 Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über. 2 Der Übergang des Anspruchs ist ausgeschlossen, soweit d...
(1) Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über.
§ 94 SGB XII dient der Wiederherstellung des Nachrangs der Sozialhilfe in den Fällen, in denen Unterhaltsansprüche bestehen, aber real keine Leistungen durch die UH-Pflichtigen erbracht werden und stattdessen der Träger der Sozialhilfe eintritt.
1. Jan. 2005 · 1. die unterhaltspflichtige Person Leistungsberechtigte nach dem Dritten und Vierten Kapitel ist oder bei Erfüllung des Anspruchs würde oder. 2. der Übergang des Anspruchs eine unbillige Härte bedeuten würde.
5. Aug. 2024 · (1) Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen...
§ 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen. (1) 1Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser. Zitiervorschlag: Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann/von Koppenfels-Spies, 5. Aufl. 2017, SGB XII § 94.