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SGB XII -zusätzlich zum geschonten Vermögen nach § 90 SGB XII- ein besonderer Schonbetrag zur angemessenen Alterssicherung und Lebensführung in Höhe von 25.000 €. Dieser Betrag muss jedoch überwiegend (d.h. zu mehr als 50 %) aus eigenem Erwerbseinkommen während des Hilfebezuges erwirtschaftet worden sein.
§ 90. Einzusetzendes Vermögen. (1) Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen. (2) Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung.
stellung des Nachrangs der Sozialhilfe, der in § 2 Abs. 1 SGB XII normiert ist (Nachrangprinzip). B. Vorgaben . Sozialhilfe ist eine nachrangige Leistung. Nach § 2 Abs. 1 SGB XII erhält Sozialhilfe nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens (§§ 82 ff. SGB XII) und seines Vermögens
- eines Vermögens, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Gründung eines Hausstandes erbracht wird,
- eines nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderten Altersvorsorgevermögens im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes; dies gilt auch für das in der Auszahlungsphase insgesamt zur Verfügung stehende Kapital, soweit die Auszahlung als monatliche oder als sonstige regelmäßige Leistung im Sinne von § 82 Absatz 5 Satz 3 erfolgt; für diese Auszahlungen ist § 82 Absatz 4 und 5 anzuwenden,
- eines sonstigen Vermögens, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks im Sinne der Nummer 8 bestimmt ist, soweit dieses Wohnzwecken von Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder einer drohenden wesentlichen Behinderung (§ 99 Absatz 1 und 2 des Neunten Buches) oder von blinden Menschen (§ 72) oder pflegebedürftigen Menschen (§ 61) dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde,
- eines angemessenen Hausrats; dabei sind die bisherigen Lebensverhältnisse der nachfragenden Person zu berücksichtigen,
12. Jan. 2023 · Ab 1. Januar 2023 steigt das Schonvermögen für Klient*innen, die Betreuungsvergütung und den Aufwendungsersatz betreffen, von 5.000 Euro auf 10.000 Euro. Erfahren Sie, wie dies die Abrechnung und die Vergütung für Berufsbetreuer*innen beeinflusst.
29. Feb. 2024 · Das Schonvermögen ist im Fall der Sozialhilfe in § 90 Abs. 2 im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt und nennt Ausnahmen, in denen das eigene Vermögen vor der Beantragung von Leistungen...
Was zählt zum Schonvermögen? Grundsätzlich hat der Leistungsbezieher sein gesamtes verwertbares Vermögen einzusetzen, § 90 Abs. 1 SGB XII. Zum Vermögen zählen: Bargeld, Aktien, Sparguthaben, Haus-und Grundvermögen, Kraftfahrzeuge.