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Erfahren Sie, welche Voraussetzungen und Regelungen für die Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz gelten. Lesen Sie auch über Sonderregelungen für Bauern, die nur unfallversichert sind oder von der Pflichtversicherung befreit sind.
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Die SVB war bis 2019 die Sozialversicherungsträgerin für Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der bäuerlichen Familien in Österreich. Sie wurde 1974 gegründet und ist seit 2020 mit der SVA zur SVS fusioniert.
Willkommen bei der Sozialversicherung der Selbständigen. Beitragsberechnung für Gewerbetreibende & Neue Selbständige. Mehrfachversicherung für Gewerbetreibende, Neue Selbständige & Bauern. Arbeitslosenversicherung für Gewerbetreibende & Neue Selbständige. Gesundheitsvorsorge für Babys, Kinder & Jugendliche.
Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) zur Folge. Welche Gesetze regeln meine Versicherung? Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz regelt die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung der im Inland in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen, weiters die Krankenversicherung der Bezieher einer
Erfahren Sie, wie die Beitragsgrundlage für die bäuerliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung berechnet wird. Sie können zwischen dem Einheitswert oder der Einkommensteueroption wählen und die Beiträge für Nebentätigkeiten melden.
Die Bauern-Krankenversicherung wurde 1965 eingeführt, um die gesundheitlichen Bedürfnisse der bäuerlichen Bevölkerung zu decken. Sie bietet Leistungen für Arztbesuch, Spital, Medikamente, Heilbehelfe und Gesundheitsfürsorge an.
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) wird zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) fusionieren. Ab 1. Jänner 2020 sind Bauern und andere selbstständige Erwerbstätige bei der SVS versichert.