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- Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht | Thüringer Ministerium für ...
Das Verfahrensrecht richtet sich im Allgemeinen nach dem...
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Das ThürVwVfG regelt das Verwaltungsverfahren in Thüringen. Es enthält Vorschriften über den Anwendungsbereich, die Beteiligten, die Verfahrensgrundsätze, den Verwaltungsakt, die Rechtsbehelfe und die Rechtsmittel.
Das ThürVwVfG regelt das Verwaltungsverfahren der Behörden des Landes Thüringen. Es enthält Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit, die Beteiligung, die Beweislast, die Rechtsmittel und die Rechtsbehelfe.
Das Verfahrensrecht richtet sich im Allgemeinen nach dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz. Es enthält die Grundsätze für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstigen der Landesaufsicht unterstehenden Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des ...
Mai 2018 (GVBl. S. 212) Inhaltsübersicht §§ Teil I Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit Abschnitt 1 Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation.
dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 699), Artikel 10 des Thüringer Gesetzes zur Anpassung von Landesrecht an das Gesetz über das Verfahren in Fa-miliensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung von Justizvor-schriften vom 9.
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) Teil I Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit; Teil II Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren; Teil III Verwaltungsakt; Teil IV Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Teil V Besondere Verfahrensarten