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1. Jan. 2023 · Das VwZVG regelt die Zustellung von schriftlichen oder elektronischen Dokumenten durch Behörden in Bayern. Es enthält Vorschriften über die Arten, Formen und Folgen der Zustellung sowie über die elektronische Zustellung.
- VwZVG: Art. 1
Art. 1. (1) 1 Die Behörden des Freistaates Bayern und die...
- Art. 1–17
Bereich reduzieren Bayerisches Verwaltungszustellungs- und...
- VwZVG: Art. 1
Dieser Artikel regelt die Zustellung von Verwaltungsakten durch Behörden, Gerichte, Landesfinanzbehörden und andere Stellen in Bayern. Er enthält die Vorschriften für die Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz, dem Justizbeitreibungsgesetz und anderen Rechtsvorschriften.
1. Jan. 2023 · Bereich reduzieren Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1970 (BayRS II S. 232) BayRS 2010-2-I (Art. 1–45)
Das VwZVG regelt das Zustellungs- und Vollstreckungsverfahren für Verwaltungsakte in Bayern. Es enthält Vorschriften über die Arten, Voraussetzungen, Folgen und Einschränkungen der Zustellung und Vollstreckung sowie die Kosten.
1. Jan. 2023 · Das VwZVG regelt die Rechte und Pflichten der Gemeinden, Landkreise, Bezirke und Zweckverbände bei der Beitreibung von Geldforderungen aus Leistungsbescheiden. Es enthält Vorschriften über die Vollstreckungsanordnung, die Vermögensauskunft, die Pfändung, die Einziehung und die Rechtsbehelfe.
Dieser Artikel enthält die erste Vorschrift des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG), das die Zustellung von Verwaltungsakten regelt. Er erklärt, welche Behörden, Gerichte und Landesfinanzbehörden nach diesem Gesetz zustellen und welche nicht.
VwZVG. Änderungsverzeichnis; Inhaltsübersicht (redaktionell) Erster Hauptteil Zustellungsverfahren (Art. 1 - 17) Zweiter Hauptteil Vollstreckungsverfahren (Art. 18 - 41a) Dritter Hauptteil Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 42 - 45) [Nicht mehr belegt (redaktionell)]