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DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar.
Die Webseite des Bundesgerichts (BJ) informiert über die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) und das Bundesgerichtsgesetz (BGG). Sie bietet Formulare, Mustervorlagen, Pilotprojekte und Medienmitteilungen zum Zivilprozessrecht an.
Der Bundesrat will die Zivilprozessordnung (ZPO) punktuell anpassen, um den Zugang zum Gericht zu erleichtern. Die Änderung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten und umfasst unter anderem Verbandsklage und kollektiven Vergleich.
Das Bundesgesetz regelt das Verfahren vor den kantonalen Instanzen für zivilsche Streitigkeiten, gerichtliche Anordnungen, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Schiedsgerichtsbarkeit. Es enthält Bestimmungen über Zuständigkeit, Klageerhebung, Prozessordnung, Rechtsmittel und Kosten.
Die ZPO-Revision soll den Zugang zum Gericht erleichtern, die Schlichtung stärken und das Familienverfahren verbessern. Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderungen am 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen.
Das Gesetz regelt das Verfahren vor den kantonalen Instanzen für zivile, schiedsgerichtliche und andere Angelegenheiten. Es enthält Bestimmungen über die Zuständigkeit, das Verfahren, die Rechtsmittel und die Kosten.
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