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Die ZPO ist die zentrale Gesetzessammlung für den deutschen Zivilprozess. Sie enthält die allgemeinen Vorschriften für die Zuständigkeit, die Parteien, die Prozesshandlungen, die Beweise, das Urteil und das Rechtsmittel.
- 850C Zpo
(6) Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund...
- Titel 3
ZPO. Ausfertigungsdatum: 12.09.1950. Vollzitat:...
- 253 Klageschrift
die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation...
- 688 Zulässigkeit
für Ansprüche eines Unternehmers aus einem Vertrag gemäß den...
- 130A Zpo
(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen,...
- 850a Unpfändbare Bezüge
Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige...
- 1 Sachliche Zuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das...
- 91A Zpo
(1) Haben die Parteien in der mündlichen Verhandlung oder...
- 850C Zpo
ZPO Ausfertigungsdatum: 12.09.1950 Vollzitat: "Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 302) geändert worden ist" Stand: Neugefasst durch Bek. v. 5.12.2005 I 3202; 2006 I 431; 2007 I ...
1. Jan. 2022 · Die ZPO ist das Gesetz, das die Zuständigkeit, das Verfahren und die Rechte der Parteien im Zivilprozess regelt. Sie enthält Vorschriften über die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte, die Parteien, die Klage, die Beweislast, die Beweismittel, die Urteile und die Rechtsmittel.
ab 21.10.2005. 01.01.2002 - 20.10.2005. 01.05.2000 - 31.12.2001. 01.01.1964 - 30.04.2000. Ausgewählte Fassungen vergleichen. Alle Fassungen anzeigen.
19. Juli 2024 · Zivilprozessordnung (ZPO) v. 05.12.2005 (BGBl I S. 3205) mit späteren Änderungen. Nichtamtliche Fassung.
7. Okt. 2024 · Die Zivilprozessordnung (ZPO) Die Zivilprozessordnung enthält alle notwendigen und relevanten Bestimmungen für das Zivilverfahren. Es trat 1879 als Teil des damaligen Reichsjustizgesetzes in...
1. Sept. 2023 · Die ZPO regelt das Verfahren in bürgerlichen Streitigkeiten vor den deutschen Gerichten. Sie enthält Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit, den Wert, die Klage, die Beweislast, die Rechtsmittel und vieles mehr.