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Mit der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank haben die Landesjustizverwaltungen eine Plattform zur Information über die in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer geschaffen.
Liste der zuständigen Behörden; Verbände und Organisationen; Zulassungsvoraussetzungen und Rechtsbehelfe
Die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank stellt eine Plattform der Landesjustizverwaltungen dar und führt die Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen auf, die für die Arbeit bei Gerichten, Behörden und Notaren allgemein beeidigt, öffentlich bestellt bzw. allgemein ermächtigt worden sind.
In unserer Datenbank stehen die Kontaktdaten von qualifizierten Dolmetschern und Übersetzern für mehr als 80 Sprachen. Durch die entsprechenden Suchkriterien finden Sie schnell einen Experten für die gewünschte Sprache oder das benötigte Fachgebiet.
Offizielle Arbeit für Gerichte, Behörden und Notare. Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer sind Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben.
Öffentlich bestellte Übersetzer sind in der Version des jeweiligen Bundeslandes ermächtigte, allgemein beeidigte oder vereidigte Übersetzer, die von einem Landgericht bzw. Oberlandesgericht öffentlich bestellt werden.
In einigen Bundesländern wird eine Staatliche Prüfung für Dolmetscher und/oder Übersetzer angeboten. Wer eine solche ablegt, darf die Bezeichnung „Staatlich geprüfter Übersetzer” bzw. „Staatlich geprüfter Dolmetscher” oder „Staatlich geprüfter Gebärdensprachdolmetscher” führen.