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  1. 22. Aug. 2024 · Wann es sich um zulassungsfreie Kraftfahrzeuge handelt, ob auch Anhänger existieren, die zulassungsfrei sind, und welche Bußgelder fällig werden können, wenn Sie sich nicht an die in § 4 FZV festgesetzten Bedingungen halten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

  2. 25. Juli 2023 · Grünes Kennzeichen. Fahrzeuge, die von der Steuer befreit sind, erhalten kein Kennzeichen mit schwarzer Schrift, sondern eines mit grüner Beschriftung. Wichtig: Oft ist die Befreiung von der Steuer davon abhängig, dass das Fahrzeug nur für bestimmte Zwecke genutzt wird.

    • Fahrerlaubnis, Gewichtsgrenzen und Steuern
    • Geschwindigkeitsgrenzen und Abmessungen
    • Kauf eines Bootsanhängers

    Um Boote innerhalb der Europäischen Union zu nutzen, muss ein Nachweis der gezahlten Umsatzsteuer erbracht werden. Ohne diesen Nachweis ist beim Einklarieren in einem europäischen Hafenamt oder innerhalb der Hoheitsgewässer der EU eine Nachversteuerung fällig. Berechnet wird die Umsatzsteuer dann vom Zeitwert des Bootes. Bootstrailer dürfen innerha...

    Die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Anhänger liegen in Deutschland bei 50 km/h innerorts und bei 80 km/h außerorts. Auf Schnellstraßen und Autobahnenist eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt, sofern der Anhänger für eine solche Geschwindigkeit zugelassen ist. In den meisten EU-Länder gilt die Pkw-Maut. Dies bedeutet, dass für den Anhä...

    Bootsanhänger werden unter anderem von den Herstellern Humbaur und Brenderup gebaut. Dabei gibt es Modelle mit eigener Auflaufbremse sowie ungebremste Modelle, bei denen das Zugfahrzeug die gesamte Bremsleistung übernehmen muss. Welcher Bootsanhänger zu Ihrem Fahrzeug und Ihrem Vorhaben passt, erfahren Sie beim Autohändler in Ihrer Nähe. Entspreche...

  3. Trailer/Bootsanhänger sind gemäß §3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zulassungsfrei, wenn sie ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten verwendet werden. Diese sind von der Kfz-Steuer befreit und führen ein amtliches, grünes Kennzeichen, das von der Zulassungsstelle ausgestellt wird.

  4. Trailer/Bootsanhänger sind gemäß § 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zulassungsfrei, wenn sie ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten verwendet werden.

  5. Anhänger sind grundsätzlich zulassungsfrei, wenn sie ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten verwendet werden. Diese sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sofern das Zugfahrzeug ein eigenes Kennzeichen führt, muss beim Betrieb des Anhängers am Heck ein sogenanntes Wiederholungskennzeichen (oftmals auch als Folgekennzeichen ...

  6. Ein Bootstrailer ist als sogenannter Anhänger zur Beförderung von Sportgeräten nach den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 3 zulassungsfrei. Entscheidend ist, dass Sie den Anhänger nur zum Transportieren eines Wasserfahrzeugs nutzen. Es ist also nicht zulässig, auf einem Bootsanhänger andere Gegenstände zu transportieren.